Strudelteigteilchen
Rein interessehalber, weil wir das Thema kürzlich im Bekanntenkreis diskutiert haben (meine Kinder sind aus dem Alter raus, mir ist es egal): Manche Kindergärten/Krippen/Horte verlangen eine "Gesundschreibung" durch den Kinderarzt nach bestimmten Krankheiten (Läuse, Magen-Darm). Mein KiA berechnet dafür 5,- Euro - was er darf, ich hatte das mal mit der KK geklärt. (Seine Begründung: Er findet diese Bescheinigungen albern und nutzlos, denn sobald das Kind seine Praxis verläßt, kann es sich schon die nächste Laus bzw. den nächsten MDV eingefangen haben. Außerdem verstopfen ihm so die gesunden Kinder nur das übervolle Wartezimmer. Ich kann ihn verstehen....) Andere Kinderärzte stellen die Bescheinigungen kostenlos aus. 1. Frage: Unter welche Bedingungen darf die Betreuungseinrichtung das verlangen? Das müßte doch irgendwo im Vertrag bzw. in den AGB stehen, oder? 2. Frage: Müßte die Betreuungseinrichtung die Gebühr bezahlen, wenn sie darauf besteht?
Hallo, 1. Das können sie aus gesundheitlichen Aspekten nach meinem Dafürhalten auch verlangen, wenn es nicht im Vertrag steht. Zum Schutz der anderen Kinder. 2. Nein. Liebe Grüße NB
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