Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weniger Kindesunterhalt bei Steuerklassenwechsel?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Weniger Kindesunterhalt bei Steuerklassenwechsel?

User-1721837406

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Hallo Frau Bader, mein Ex zahlt bisher den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Nun habe ich erfahren, dass er inzwischen sehr gut verdient und eine Neuberechnung erwirkt (deutlich höher als Mindestunterhalt). Soweit so gut. Nun ist mein Ex neu verheiratet mit 2 jährigem Kind, die Mutter bisher in Elternzeit und daher Steuerklasse 3 (mein Ex), 5 (seine Frau). Sie wird ab Januar wieder arbeiten, daher wollen sie in 4/4 wechseln und mein ex will dann wieder weniger Unterhalt für unser Kind zahlen, weil er dann weniger netto hat. Ist das okay so? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es einen sachlichen Grund für den wechsel gibt, und das ist die EZ ja, ist es unproblematisch. Ich würde es aber der KM direkt mitteilen. Liebe Grüße NB


3wildehühner

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https://www.rund-ums-baby.de/recht/Steuerklasse-und-Unterhalt-Kind_217507.htm


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