Mamalisa
Meine Elternzeit läuft zum 31.3.2019 aus dann wird meine Tochter 3 Jahre.
In der Elternzeit konnte ich bei meinem alten Arbeitgeber nicht in Teilzeit arbeiten, somit war ich in einem anderen Betrieb auf 450€ beschäftigt, natürlich mit Einverständnis Erklärung des anderen Arbeitgeber. Ich bin erneut schwanger und müsste zum 2.4.19 meine Vollzeit Stelle wieder aufnehmen, das heißt 10 Std arbeiten (stehen). In der ersten Schwangerschaft bin ich auch schon etwas früher gegangen, weil ich extreme Wadenkrämpfe bekam. Somit würde ich da ins Beschäftigungsverbot(Arzt so empfohlen) gehen, was bekomme ich dann als Gehalt? Es ist leider etwas kompliziert, vielen Dank schon mal für die Hilfe
Hallo, mit dem Beschäftigungsverbot als Friseurin würde ich nach der neuen Gesetzeslage nicht rechnen. Lesen Sie hierzu mal die Broschüre der BGW: https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitssicherheit_und_Gesundheitsschutz/Gesund-und-sicher-Arbeiten/Sichere-Seiten/Friseurhandwerk/Mutterschutz_Download.pdf?__blob=publicationFile Unabhängig davon bekommen Sie dann das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
Mamalisa
Achso ich würde am 10 Mai in Mutterschutz gehen, bekomme ich den Anteil dann auch von der Krankenkasse?
Felica
Da 10 Std stehen gegen das gedertz verstossen, stellt sich die Frage gar nicht. Der AG darf dich höchstens täglich 8,5 Std arbeiten lassen. AG müsste dich also für 10std bezahlen, aber du darfst nur 8,5 Std arbeiten. Hiesse also teil- BV das der AG ausstellen muss. Ein wegen der Arbeit ausgestelltes BV seitens des Arztes kann angezweifelt werden. Ansonsten gilt, in einem BV bekommt man das was man auch ohne bekommen würde.
Mitglied inaktiv
Die Arbeitsbedingungen sind nicht die Angelegenheit des Arztes, sondern des Arbeitgebers. Der wird versuchen dir eine Sitzgelegenheit und andere Erleichterungen anzubieten, er darf dir auch eine Ersatzttätigkeit im Sitzen geben. Diese Maßnahmen haben Vorrang vor einem BV. Im BV erhältst du dasselbe Gehalt wie ohne BV.
Mamalisa
Da ich in dem Betrieb schon einmal Schwanger war, und ich da schon null Arbeitserleichterung hatte. Meine Chef geht ganz klar nachdem Motto, wenn du an der Arbeit bist, kannst du auch arbeiten. Ob Schwanger oder nicht Schwanger macht da kein Unterschied. Ich hab gestern mit dem Arzt gesprochen und er hat mir abgeraten am 2.4 wieder an die Arbeit zugehen.Er meinte dann das er mir dann ein BV ausstellt. Zur Erklärung ich bin Friseurin, da ist das leider nicht so einfach mit dem nur sitzende Tätigkeiten.
drosera
Die Frauenärzte kennen sich wohl oft nicht mit der neuen Gesetzeslage aus - deren Zuständigkeiten für ein BV sind eingeschränkt und wenn dein Arzt dir ein BV ausstellt, das nur der AG hätte tun dürfen oder wo eine AU hin gehört hätte, dann musst ggf *du* das erhaltene Geld zurück zahlen - ohne Schadensersatz für dich. Für unwillige AGs gibt's auch eine Aufsichtsbehörde, die man kontaktieren kann. Dein AG wird doch sicher eine Gefährdungsbeurteilung (dauerhaftes Stehen, zwischendurch Sitzen, Arbeitsdauer, Chemikalien....) machen. Da fällt in deinem Beruf ja so einiges an.
Mitglied inaktiv
Das nimmt dir keiner ab, dass du als Friseurin 10 Std. am Tag stehen musst. In jedem Friseursalon gibt es auch Hocker, und einen Teil der Arbeiten muss man schon wegen des Rückens im Sitzen erledigen können. Sonst gibt das auf Dauer Gesundheitsschäden am Rücken. So sehr gesundheitsschädlich ist das Arbeiten als Friseurin nicht, dass du deswegen eine komplette Freistellung benötigst, nur weil du in der letzten Schwangerschaft Wadenkrämpfe beim Arbeiten bekommen hast. - Das gehört jetzt mehr in die Rubrik Frauengesundheit: Von einem Arzt würde ich erwarten, dass er der Ursache der Krämpfe auf die Spur geht, und dir z.B. auch mal Magnesium und Vit. D empfiehlt. Dann hast du die Krämpfe zu Hause auch nicht mehr. Anstatt sich in AG-Angelegenheiten einzumischen, die ihn nichts angehen.
Felica
Zahlt der Arzt dir das dann auch wenn dein AG oder die KK erfolgreich das BV anzweifeln? Den dann wirst du erst einmal zur Kasse gebeten. Genau solche BV werden immer strenger kontrolliert von den entsprechenden Aufsichtsbehörden zusammen mit den Krankenkassen. Die haben nämlich wenig Bock für ein BV aufkommen zu müssen was es nicht geben dürfte. Wenn die Ärzte in dem Fall zur Haftung genommen werden würden, würden sie sich wohl eher kundig machen wann sie ihre Kompetenzen überschreiten. Wenn der AG sich nicht an die Auflagen des Mutterschutzes hält, wende dich an das Gewerbeamt. Die klären das dann. Ein BV vom Arzt würde ich da in dem Falle nicht annehmen, wäre mir zu heikel.
Mitglied inaktiv
und ich da schon null Arbeitserleichterung hatte. Meine Chef geht ganz klar nachdem Motto, wenn du an der Arbeit bist, kannst du auch arbeiten. Hat dein Chef von dir verlangt, dass du 10 Std. am Tag im Stehen arbeiten MUSST? Wohl kaum. So gesehen hat deine Aussage dem Arzt gegenüber keine Berechtigung - sie enthält von vornherein zwei Unrichtigkeiten. Wenn du aber ein Attest aufgrund falscher Angaben beim Arzt erwirkst, dann liegt die Verantwortung zumindest teilweise wieder bei dir.
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