Nilyaaa
Hallo, ich habe eine frage ich wurde im Oktober 2013 schwanger und wurde gleich freigestellt bis zur Entbindung juni 2014 habe ich vom meinem Arbeitgeber mein volles Gehalt bekommen mein Elternzeit endet im Juni 2015.Im Mai 2015 möchte ich erneut schwanger werden habe ich wieder Anspruch wärend meiner Schwangerschaft wieder auf mein altes Gehalt? was ich vom meinem Arbeitgeber bekomme? also was ich in der zeit vom Oktober 2013 bis Juni 2014 bekommen hatte? und wie berechnet sich das elterngeld dann wieder? und muss ich warten bis mein Elternzeit um ist damit ich das Gehalt bekomme was ich vorher bekommen hatte oder spielt es keine Rolle kann ich auch wärend meiner Elternzeit schwanger werden und würde es bekommen? vielen dank für die Antwort
Hallo, in der EZ bekommen Sie keinen Lohn. Sie können aber am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die EZ beenden u bekommen MG von KK u AG. Und dann eben EG Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ab Ende Elternzeit. Vorher würdest Du ja auch nicht arbeiten. Bringt der Job ein BV mit sicb, dann läuft es genau so wie beim ersten Kind.
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