Nifi82
Hallo, ich möchte wissen, welches Gehalt ich nach meiner Elternzeit bekomme. Ich war 13 Monate in Elternzeit und bin während dieser Zeit erneut schwanger geworden. Ich muss nach ende der Elternzeit 6 Wochen arbeiten, bevor ich wieder im Mutterschutz bin. Welche Grundlage wird zur Gehaltsberechnung genommen, zumal ich zusätzlich zum vertraglichen Gehalt vorher immer noch Provision erhalten habe. Zählen dann die Monate vor dem ersten Mutterschutz, also Gehalt inkl. Provision?
Hallo, gute Frage. Im Gesetz steht dazu nichts.wie ich sie verstehe, erhalten Sie jetzt keine Provision mehr. Sie würden dann ja im Mutterschutz mehr erhalten, als wenn Sie arbeiten würden. Deshalb denke ich, dass die Provision nicht zu berücksichtigen ist. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist (von Vollzeit auf TZ oder Provision erst nach 3 Monaten oä.), dann solltest du das Gehalt kriegen wie vor dem ersten Mutterschutz. Berechnet nach der evtl geänderten Steuerklasse... Gruß Sabine
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