Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich hoffe sie können mir helfen. 1. meine elternzeit endet im september, bekomme dann aber eine gehaltserhöhung, wie ist es mit dem vertrag muss der neu angesetzt werden? 2. wie ist es wenn das neue gehalt feststeht, ich aber dann vorher vor dem ende der elternzeit schwanger bin, was bekomme ich dann ab september als gehalt? altes gehalt oder das neu vereinbarte? 3. wie ist es wenn ich nach der elternzeit (wenn ich wieder vollzeit arbeite) wieder schwanger werden sollte, und ich ein berufsverbot bekomme, wie geht es dann fianziell weiter? danke für ihre antwort und lg
Hallo, 1. Nein, der alte Vertrag gibt wieder auf 2. siehe 1. , daran ändert die Schwangerschaft auch nichts 3. Dann bekommen Sie das, was Sie bekämen, wenn Sie arbeiten würden. Liebe Grüße, NB
SumSum076
1) Ne, kein neuer Vertrag, der alte wird im Bereich Gehalt abgeändert. 2) Wie habt ihr die Gehaltserhöhung festgehalten? Schriftlich? Dann gäbs auch bei erneuter Schwangerschaft das höhere Gehalt. Wenns nur mündlich vereinbart ist, wirds schwieriger das neue Gehalt einzufordern. 3) Wie bei 2! Bei einem BV bekommt man das volle Gehalt. Ist klar, dass du die Gehaltserhöhung bekommst, dann bekommst du sie auch im BV. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
hallo ist es denn nicht so, das man das neu verhandelte gehalt schriftlich festhalten muss? angenommen gehalt ändert sich, u ich werde dann schwanger kurz vor der elternzeit, was bekomm ich dann, das alte gehalt oder zählt dann das neue gehalt? lg
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