minnsey
Hallo Frau Bader, Es geht um folgendes. Ich war in Elternzeit, diese habe ich vorzeitig beendet, bis zum 8.5.23. Nun habe ich momentan den Resturlaub von vor meinem Beschäftigungsverbot genommen und habe Lohn von meiner Vollzeitstelle erhalten. Ich wollte ab dem 15.6 wieder in Teilzeit (40%) arbeiten gehen und haben dies auch Vertraglich festgelegt. Nun bin ich erneut schwanger. Normalerweise würde ich von meinem Arbeitgeber ins sofortige Beschäftigungsverbot kommen wie auch in meiner ersten Schwangerschaft, da ich Krankenschwester in einer Notaufnahme bin. Ich habe meinem Vorgesetzten über die Schwangerschaft informiert. Und dieser meinte ich würde ab dem 15.6 ins Beschäftigungsverbot fallen da ich ja momentan im „Urlaub“ bin und es nicht benötige. Der Urlaub ist mir nicht so wichtig. Meine Frage nun wenn ich ab dem 15.6.23 in ein sofortiges Beschäftigungsverbot falle wie berechnet sich mein Entgelt ? Aus dem alten Vollzeitvertrag oder dem neuen Teilzeitvertrag obwohl ich den ersten Arbeitstag nicht antrete ? Und welche Auswirkungen hat es auf mein Elterngeld? Ich hoffe das war verständlich. Ich danke Ihnen schonmal. Mit freundlichen Grüßen Mareike
Hallo, 1. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. 2. Urlaub wird wieder gut geschrieben, es sei denn, er ist schon angetreten. Liebe Grüße NB
misses-cat
Na dem was vertraaglicch geregelt ist, also 40 Prozent. Elterngeld werden 12 bzw 14 Monate ( je nachdem ob du beim ersten Kind Elterngeld oder elterngeld plus bekommen hast) ausgeklammert, danach zählen alle Monate wo du gearbeitet hast ( 40 Prozent) der Monat Urlaub bis zum neuen Mutterschutz. Da du deinen Vertrag auf Dauer geändert hast bekommst mutterschutzlohn nach dem 40 Prozent Vertrag
minnsey
Ich bin Momentan im Urlaub von meiner Vollzeitstelle und habe auch Lohn von meiner 100% Stelle erhalten. Ich habe keinen Arbeitstag angetreten von meiner 40% Stelle, da ich meinen ersten Arbeitstag nicht antreten kann aufgrund des Beschäftigungsverbot. Also laut dir würde ich dann im Beschäftigungsverbot trotzdem nur nach 40% bezahlt? Gibt es eine Möglichkeit mit dem Arbeitgeber zu reden und den Teilzeitvertrag vorzeitig kündigen ?
Soie
Im BV bekommt man das, was man ohne BV bekommen würde. Du hast einen 40 Prozent Vertrag geschlossen, dann bekommst Du auch nur 40 Prozent. Den veringerten Vertrag wirst Du ja geschlossen haben, weil 100 Prozent nicht gehen ( zb. wegen fehlender Kinderbetreuung). Alles andere wäre Sozailbetrug an der Krankenkasse.
KielSprotte
Wieso regst du dich auf? Ohne Schwangerschaft würdest du doch auch nur 40% bekommen und du darfst durch die Schwangerschaft nicht schlechter aber auch nicht besser gestellt werden. Somit alles wie geplant; 100% bis 14.6. und 40% ab 15.6. - alles andere wäre Sozialbetrug!
minnsey
Ich rege mich nicht auf sondern möchte mich nur darüber informieren. Was ist wenn ich JETZT ins Beschäftigungsverbot falle also in meinem Urlaub von meiner VZ- Stelle ? Danke schonmal für die Antworten.
3wildehühner
Du erhältst, so wie es vereinbart ist, in einem Beschäftigungsverbot den Lohn der 40% Stelle. Du musst auch jederzeit arbeiten gehen, falls dein Arbeitgeber eine Ersatztätigkeit hat oder du eine Fehlgeburt hast.
misses-cat
Nein da gibt es keine Möglichkeit, es ist egal ob du einen Tag gearbeitet hast zu den Konditionen oder nicht es zählt nur das Datum im Vertrag
Soie
Es ist wie es ist, es gilt das, was vertraglich vereinbart wurde und was ohne BV gelten würde.
Succero
Es ist auch völlig egal, wann das BV beginnt. Es gibt den vertraglich vereinbarten Lohn. Dass du den Vertrag änderst, bürgt das Risiko, dass die KK das merkt - gerade wenn der AG die KK bereits informiert hat. Und dann wird Betrug offen gelegt… Außerdem musst du jederzeit laut Vertrag arbeiten können. Dein AG kann jederzeit Bescheid geben, dass er eine mutterschutzkonforme Tätigkeit für dich hat und ab morgen zur Arbeit erscheinen musst. Und 100% sind dann auch 100%. 40 sind 40. Also, deinen 40% Vertrag hast du ja sicher nicht umsonst unterschrieben und mit diesem Gehalt leben kannst du somit auch. Dein Elterngeld ist dann geringer, aber so ist es nun mal. Wenn es zum Leben zu wenig ist, dann gibt es ja wiederum Lösungen.
minnsey
Ich habe am Montag ein Gespräch mit meinem Vorgesetzten um weiters zu besprechen. Es wurde noch nichts offiziell besprochen noch unterschrieben zu meiner Schwangerschaft. Sie haben auch noch nicht die schriftliche Bescheinigung über meine Schwangerschaft.
KielSprotte
Das ist völlig egal, du hast einen 40% Vertrag und der gilt. Nichts anderes.
Soie
Wenn willst Du den hier für Dumm verkaufen?
minnsey
Ja der gilt ab 15.6. Ich habe damit gemeint das meine Schwangerschaft noch nicht offiziell beim Arbeitgeber gemeldet ist und es auch noch nichts schriftliches dazu gibt und somit wurde auch noch nichts an die KK gemeldet. Da es nur telefonisch war und ich am Montag einen Termin habe beim Vorgesetzten. Der Betriebsrat meinte man muss die Reduzierung nicht umsetzen und könnte dies einvernehmlich vereinbaren und den Vertrag vernichten. Wenn dies der Fall wäre würde ich dann im BV das Geld von meiner VZ - Stelle erhalten ? Die 2. Schwangerschaft war nicht geplant und ist finanziell eine Herausforderung.
MamaausM2
Dein Betriebsrat rät also zum Sozialbetrug? Du wolltest ab 15.06 nur Teilzeit arbeiten also gilt das.
KielSprotte
Übernimmt der BR dann auch die Strafe für AG und dich?
Neverland
Warum hast du die EZ verkürzt um in TZ zu arbeiten? Dein Fehler. Für die Zukunft merken, erst informieren über die Konsequenzen, dann machen. Und nicht direkt illegale Machenschaften planen um Fehler zu vertuschen. TZ in EZ hätte nichts am BV geändert und dessen Höhe Aber due Höhe des Mutterschaftsgeld beeinflusst. Und dein Urlaub wäre jetzt kein Thema. Was machst Du wenn Du eine FG erleidet? Kannst du dann auch wieder VZ arbeiten? Das wäre ua eibe Konsequenz aus deiner Idee.
misses-cat
Sorry manchmal macht einen das sprachlos, du begehrt sozialbetrug wenn du das machst Was wenn du das Baby verlierst? Dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz auf einmal für dich hat der Mutterschutz technisch ok ist ? Kannst du dann 100 Prozent arbeiten?
minnsey
Wäre ich jetzt nicht ungeplant schwanger geworden hätte ich für 1-2 Monate 40% gearbeitet. Bis meine Schwiegermutter in ihrem Job nur noch 3x die Woche arbeitet da sie intern eine neue Stelle erhalten hat die wäre ab 1.7. Dann hätte ich aufgestockt auf mind 60-65% da meine Kinderbetreuung dann gegeben wäre. Wäre ich jetzt nicht schwanger hätte ich den Arbeitgeber jetzt schon darum gebeten mich aufzustocken da es sich jetzt erst die Tage entschieden hat. Hätte ich auch vertraglich vllt festhalten sollen mit Aussicht auf Aufstockung aber da war es ja nicht sicher ob sie die Stelle bekommt.. aber bei uns ist immer Bedarf und eine Aufstockung wird eig immer genehmigt.. Ich will auf keinen Fall Sozialbetrug begehen!! Ich würde jetzt sogar schwanger arbeiten gehen und auf ein BV verzichten und wenn sie sagen sie können mir eine andere Tätigkeit anbieten und diese vllt auch mit mehr % bis zum Mutterschutz. Da ich ja jetzt die sichere Betreuung habe für mein Kind die ich leider vorher nicht hatte.. Ich könnte sogar bei einer FG wieder 100% arbeiten mit dem jetzigen wissen mit der Betreuung. Ich möchte hier niemanden verärgern oder Sozialbetrug begehen. Wenn es sich nicht ändern lässt dann muss ich das so hinnehmen. Ich dachte einfach vllt kann mir jemand helfen und paar Tipps geben.
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