Ninas22
Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger. Meine frauenärztin möchte mich ins BV schicken. Aktuell bin ich noch in EZ und arbeite seit 6 Monaten in Teilzeit. Meine EZ endet Ende Februar. Ab März hätte ich dann wieder Vollzeit gearbeitet. Welches Gehalt erhalte ich wenn ich schon während der Elternzeit ins BV gehe? Erhalte ich trotzdem ab März dann mein Vollzeitgehalt oder auch nur das Teilzeitgehalt? Da ich finanziell sehr darauf angewiesen bin ist das sehr wichtig für mich aktuell. Vielen Dank und beste Grüße
Hallo, grds ist der AG für das BV zuständig (Außer zB bei Mobbing) Im BV bekommt man den Lohn, den man ohne BV bekommen würde. Liebe Grüße NB
mellomania
Im bv bekommt man das was man ohne bekommt. Wenn es u. Den Arbeitsplatz geht, stellt der AG das bv aus wenn nötig. Weiß der AG von der Schwangerschaft?
Ninas22
Der AG weiß von der schwangerschaft. Das BV hat aber nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun. Das bedeutet ich würde im Februar dann noch mein teilzeitgehalt bekommen und ab März dann vollzeitgehalt weil da die EZ endet? Vielen Dank
mellomania
Ja.
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