steffifischi79
Hallo Frau Bader, Mein ET ist der 30.01.2016. Ich bekomme aber einen geplanten Kaiserschnitt am 20.01.2016. Mein Mutterschutz begann am 19.12.2015 und endet laut ET am 26.03.2016. Ich beziehe Mutterschaftsgeld von der KK und Arbeitgeberzuschuss vom AG. Ich möchte ein Jahr zu Hause bleiben.Und im Anschluss an die Elternzeit noch ein Tag Resturlaub nehmen, damit ich nicht am ersten Geburtstag meines Kindes wieder arbeiten muss. Wenn ich meinem AG schriflich die Elternzeit mitteile. Schreibe ich dann . Ich beantrage Elternzeit vom 20.01.2016 bis 19.01.2017 und ein Tag Resturlaub für den 20.01.2017?? Und beim Elterngeldantrag nehme ich dann die gleiche Zeit? Möchte gleich im Anschluss in Elternzeit gehen. MfG steffifischi79
Hallo, Sie können individuell das Datum hinein setzen, was Sie wollen. Die Elternzeit beginnt aber mit der Geburt, wenn Sie also ein Jahr nehmen ist der erste Arbeitstag der erste Geburtstag. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du hast für beides Zeit bis nach der Geburt, da du ja mindestens 8 Wochen Mutterschutz hast. Dann kannst du das reale Datum angeben. Man weiß nie, ob die Krümel sich nicht doch noch einen Tag eher auf den Weg machen ;) Dein Mann, falls er den ersten Monat machen will, gibt beim AG einfach an, dass er ab Geburt (vorr. am...) für x Monate Elternzeit beantragt. LG Lilly
Mitglied inaktiv
Für den Mann ist es eh zu spät falls er wirklich ab Geburt Elternzeit nehmen wollte. Die Meldung muss dem AG 7 Wochen vor Abtritt vorliegen - ws bis zum 20ten oder auch 30.01.2016 wohl nicht mehr schaffbar wäre. Frau hat für die Meldung bis 7 Wochen VOR Ende des Mutterschutzes Zeit, also in der Regel bis 1 Woche nach Geburt, bei Frühgeburt oder Mehrlingen entsprechend verlängert. Mutterschutz bedeutet ein absolutes Beschäftigungsverbot, deshalb diese Option. Du kannst also warten, oder Du gibst deinem AG einfach bescheid das du ab Geburt 1 Jahr Elternzeit nimmst. Und dann im Anschluss daran eben 1 Tag Resturlaub. Und reichst dann nach der Geburt das genaue Datum nach. Auch ein geplanter KS kann sich ja immer verschieben. Oder Kind kommt doch von alleine früher. Du kannst dir den Tag Urlaub aber auch sparen, da du Elternzeit eh immer innerhalb der 3 Jahre wählen kannst wie Du willst. Du bist also nicht auf ganze Jahr oder Monate beschränkt. Elterngeld wird dagegen nach LEBENSmonaten gerechnet. Sprich, sollte Kind wirklich am 20.01 kommen, dann ist 20.01.19.02 der erste Lebensmonat. Und dieses müsstest du dann bei der Planung auch berücksichtigen. Denk auch daran, Elterngeld wird im voraus gezahlt, sprich Du bekommst dein letztes Elterngeld dann um den 20.12.16. Dein erstes Gehalt aber je nach Auszahlung und wie du wirklich arbeitest erst ab Februar oder gar März. Also rechtzeitig etwas zur Seite legen - als kleiner Tipp.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, muss ich meinen Arbeitgeber über die Beantragung einer Mutter-Kind-Maßnahme informieren oder reicht es aus, wenn die Bewilligung da ist? Danke, herzlichen Gruß Anna
Guten Abend, wie mache ich es rechtlich richtig, mit der Beantragung des Erziehungsurlaub? Ich hätte auch noch eine weitere Frage, ich habe einen Teilzeitjob und einen Minijob, bei dem Minijob habe ich immer zwischen 350 und 250 Euro verdient, in den letzten 3 Monaten war es nur noch ca. 20 Euro Verdienst, steht mir für den Minijob dann noch ein ...
Guten Tag, ich möchte ab Oktober wieder arbeiten. Mein Sohn ist im Mai 2023 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Normalerweise hätte ich nun auch bei diesem in Elternteilzeit wieder gestartet. Ich kann nun aber nicht mit den Arbeitszeiten starten, die ich mir vorgestellt hatte, weshalb ich meinen AG wechsel. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus. Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger