Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welchen Anspruch habe ich nach der Elternzeit? Wie gehe ich vor?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welchen Anspruch habe ich nach der Elternzeit? Wie gehe ich vor?

AlineKatrin

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Guten Tag Frau Bader, ich habe am 20.09.2013 Zwillinge zur Welt gebracht. Meine darauf bezogene Elternzeit endete am 19.09.2014. Im 12.Elternzeitmonat arbeitete ich bereits 6Std/Woche. Ich bin wieder schwanger- Et ist der 04.02.2015. Nachdem ich meinen Chef mehrmals darauf hingewiesen habe, dass ich ab dem 20.09.2014 wieder auf meine ursprünglichen 32,5 Stunden zurückkomme wie wir es auch schriftlich mit der Elternzeit festgehalten haben, hat er mir keine weiteren Schichten zugeteilt. Ich bin dann am 21.09.2014 zum Arzt, der mir ein Beschäftigungsverbot auf Grund von Thrombosegefahr erteilt hat. Ich war Mitte Dezember bei meinem Chef, da ich seit dem 21.09.2014 noch kein Geld erhalten habe. Daraufhin legte er mir Monatsabrechnungen unter 200,- anstatt der eigentlichen 1050,- vor. Er hat mich also gar nicht wieder `richtig` eingestellt. Auch die Abrechnungen vom 12.Elternzeitmonat von August/September sind nicht korrekt. Ich habe ihn gebeten Korrektur vorzunehmen und sich an seine Steuerberaterin zu wenden, damit ich schnellstens mein Geld bekomme. Ich bin seit dem 24.12. schon im Mutterschutz und habe noch nichts von ihm gehört. Er meinte hinzu, er habe von der Krankenkasse keine Rückmeldung- ist das meine Angelegenheit? Mir steht doch nach der Elternzeit mein ursprünglicher Arbeitsplatz zu oder? Wie gehe ich denn jetzt bestenfalls vor? Der nächste Elterngeldantrag steht bevor und ich habe hier nur Ärger. Ich danke Ihnen für ihren Rat! Herzliche Grüße A.P.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihnen steht der Lohn zum, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Er scheint aber nicht gewillt zu sein, sich mit Ihnen gütlich zu einigen. Frage ist also, ob man ihn anwaltlich anschreiben sollte. Wenn dies auch auf der einen Seite das Arbeitsverhältnis für die Zukunft gibt,kann man ja nicht auf sein Geld verzichten. Wenn Sie möchten, können Sie mich anschreiben unter nicola.bader@KanzleiBader.de Liebe Grüße NB


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