Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welchen Anspruch habe ich auf ALG1 und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welchen Anspruch habe ich auf ALG1 und Elterngeld

firefly212

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gleich mehrere Fragen und hoffe, Sie koennen mir weiterhelfen. Derzeit lebe ich im nicht-europaeischem Ausland in Asien. Dort habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.07.2012, der bis zum 31.10.2012 verlaengert werden kann. Nun habe ich erfahren, dass ich im dritten Monat schwanger bin. Meine Planung ist nun nach Deutschland zurueck zu kehren, da die medizinische Versorgung des Babys dort eher gewaehrleistet ist und ich auch naeher an meiner Familie bin. Im letzten Jahr habe ich mich in Deutschland arbeitslos gemeldet, da mein Vertrag erst spaeter verlaengert wurde. Ich habe dort dann ALG1 fuer 14 Tage erhalten, da mein Einkommen aus den letzten 12 Monaten in Deutschland noch bestand. Mir wurde gesagt, dass mit meinem Antrag auf ALG1 mein Recht auf ALG1 fuer die naechsten vier Jahre bestehen bleibt. Nun habe ich vor der Kenntnis meiner Schwangerschaft mit der Arbeitsagentur telefoniert, da ich der Meinung war mein Vertrag laeuft am 31.07. aus. Dort wuerde mir mittgeteilt, dass ich noch sieben weitere Monate einen Anspruch habe. Da ich nun die Moeglichkeit habe noch bis zum 31.10.2012 hier weiter zu arbeiten wuerde ich dies gerne auch machen, meine Frag nun ist wenn ich nach Deutschland zurueckkehre habe ich dennoch Anspruch auf ALG1 trotz der Schwangerschaft? Ich wuerde vorraussichtlich Ende Oktober in Deutschland ankommen, mein Mutterschutz beginnt am 19.11.2012. Wuerde ich in dieser Zeit ueberhaupt ALG1 bekommen und wenn ja wuerde dann die KK das Mutterschutzgeld uebernehmen? Welches Anrecht habe ich nach der Mutterschutzzeit? Kann ich den Antrag dann wieder auf ALG1 stellen oder wuerde ich nur den Mindesbeitrag von 300 Euro Elterngeld erhalten? Ich Danke Ihnen fuer Ihre Antwort. Sam


peekaboo

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Man erhält nur ALG 1, wenn man den Arbeitsmarkt auch zu Verfügung steht. Bist Du bei einer D. Fa im Ausland beschäftigt mit D. Verträgen? Wenn dies der Fall wäre/ist, würde sich dein Elterngeld aus diesem Gehalt errechnen, ansonsten denke ich nur die 300€ Sockelsatz. Desweiteren ist der Kindsvater für Dich und das Kind unterhaltspflichtig bis zum. 3. LJ des Kindes. Nur so als kleiner Tip, laß Dir vom Kindsvater schriftlich geben, daß Du das Kind mitnimmst bzw mit ihm in D. weilen willst. ansonsten kann er Dir ggf. Ärger machen wegen Kindesentzug. LG Peeka


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