Mizchilli
Hallo Frau Bader, mein AG hat mich gebeten, dieses Jahr noch meinen gesamten Urlaub abzubauen - noch 25 Tage. Ich gehe in zwei Wochen in Mutterschutz, weshalb dies eigentlich nicht mehr möglich ist vorher. Nun hatten wir überlegt, ob ich die Tage zwischen MuSchu und EZ nehmen kann. Welche Konsequenzen hätte dies für mich? Ich hätte doch, bei Geburt am 10.6. bis 9.8. MuSchu. Danach könnte ich bis 9.9. Urlaub nehmen und ab 10.9. Elternzeit und Elterngeld beantragen. Ist das so richtig, dass es ohne EInbußen geht? Ich habe Angst vor negativen Konsequenzen, da ich mich mit so einem Fall gar nicht auskenne. Ich würde jetzt für Vollzeit (35 Std) während der genommenen Urlaubstage bezahlt werden. Nächstes Jahr arbeite ich voraussichtlich nur in Teilzeit (ca 25.30 Std). Würde ich dann nicht sogar besser kommen, wenn ich den Urlaub jetzt nehme, anstatt ihn mitzunehmen? Oder habe ich im näcshten Jahr das Recht auf die gleiche Bezahlung (nämlich 35std) aus diesem Jahr? Wie sieht es aus mit dem Anspruch auf Elternzeit? Ich wollte 2 Jahre nehmen, habe ich dann einem Monat verschenkt? Ich freue mich auf Rückmeldung und bedanke mich vorab für die Hilfe! Herzliche Grüße, Mizchilli
Hallo, Sie verschenken dann EG. Es sei denn, Ihr Mann wollte mind diese Zeit nehmen (mind 2 Monate). Liebe Grüße NB
Felica
Nein geht fast nur mit Verlust. Auf keinen Fall hat man dadurch aber Vorteil. Zumal es hiesse das euer Kind pünktlich kommt, was mehr als unwahrscheinlich ist. Den EG musst du in Lebensmonaten nehmen. 8 Wochen Mutterschutz entspricht aber keine 2 Lebensmonate weil wir im jahr nur einen Monat mit 28 Tagen haben. Alle anderen Kalendermonate sind länger als 4 Wochen. Je nachdem wie pünktlich euer Kind kommt wirst du also evtl in den 3ten Lebensmonat mit dem Mutterschutz rutschen. Den wenn euer Kind nach ET kommt wird der vorgeburtlichen Mutterschutz nachträglich verlängert damit du auf mindestens 8 Wochen nachgeburtlichen Mutterschutz kommst. So kann es sein das du nicht auf 14 Wochen Mutterschutz kommst sondern auf 15 oder 16 Wochen. Ähnlich sieht es aus wenn euer Kind zu früh kommt, auch dann werden die Tage je nachdem zu einer Verschiebung führen. Deshalb ist die Idee Urlaub zwischen Mutterschutz und EZ immer extrem gefährlich. Dein AG will das du Urlaub abbaut, dann soll er dich ab sofort daheim lassen. Damit wären einige Tage weg. Den Rest nimmst du nach ! der EZ. Den die bleiben bis ins Folgejahr nachdem die EZ endet erhalten. Das gilt auch dann wenn du in der EZ arbeitest. Den dein VZ-Urlaub ist an deinen VZ-Vertrag gebunden. Dieser ruht aber ja in der EZ, und damit auch der Urlaub. Man kann sich mit dem AG einigen diese Urlaubstage in der EZ zu nehmen, dann werden die entsprechenden auf TZ umgerechnet, vorgesehen ist das aber gesetzlich nicht. Mein Tipp, wenn du nach dem Jahr EG in TZ arbeiten willst, dann melde direkt 2 Jahre EZ an und teile dem AG mit das du nach einem Jahr innerhalb der EZ in TZ arbeiten willst. Widerspricht der AG nicht, gilt die TZ als genehmigt. Wer weiss was noch kommt. Und den restlichen Urlaub nimmst du dann irgendwann nach der EZ. Und zwar so bezahlt wie er auch jetzt bezahlt werden würde.
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