Trude2018
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Ab dem 12.12. d.J. beginnt mein Mutterschutz, der errechnete Entbindungdstermin ist der 23.01 2019. Mein Arbeitsverhältnis war über 2 Jahre 2x befristet.. bis zum 31.11 d.J., nun soll ich ab dem 1. Dez. d.J. ALG 1 bis zum Mutterschutz (12.12. d.J) bekommen, das wären gerechnet 12 Tage. Wie würde sich das Mutterschaftsgeld danach berechnen? da ja nicht 30 Tage der ALG 1 Anspruch besteht. Oder zählen evtl. die kompletten letzten 12 Monate vom Gehalt zur Berechnung dazu? Ich wäre Ihnen über eine Antwort dankbar. Viele Grüße :)
Hallo, nein, Sie erhalten weiter Leistungen von der Agentur f Arbeit - ohne Mutterschutz hätten Sie ja auch nicht mehr erhalten. Liebe Grüße NB
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