Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Gelder kann ich bekommen/beantragen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welche Gelder kann ich bekommen/beantragen?

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Hallo, ich bin nun mit meinem 2. Kind schwanger (ET Ende Nov.) Unsere Tochter wird im Dezember 3 Jahre, dass heißt ich gehe von einer Elternzeit in die nächste. Ich muß dazusagen, ich habe aber keinen Arbeitgeber mehr, da mein Arbeitsvertrag bis zum 31.12.06 befristet war und unsere Tochter am 22.12.06 geboren wurde. Der Arbeitsvertag wurde nicht verlängert. Nun hätte ich gerne von Ihnen gewußt, was mir als Hausfrau für Gelder zustehen? Kindergeld ist klar. Ist an der Aussage was dran, dass man nach der Geburt auch noch 100 € Kinderbonus bekommt? Wie ist das mit dem Elterngeld? Bekomme ich als Hausfrau 300 € monatlich 1 Jahr lang? Unabhängig vom Einkommen des Mannes? Wie ist das mit dem Mutterschutzgeld? Das bräuchte ich dann ja nicht beantragen, weil ich ja nicht im Berufsleben stehe, oder? Gibt es sonst noch Leistungen oder Zahlungen die ich beantragen könnte? Viele Fragen. Ich danke Ihnen für die Antwort. Freundliche Grüße Rieke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne AG sind Sie nicht in EZ. Klären Sie also Ihre KK! Ansonsten bekommen Sie mind. den Pauschbetrag u bis zum 3. geb. den Geschwisterbonus. Rechnen Sie bei www.bmfsfj.de Ansonsten je nach Verdienstsituation des KV Liebe Grüsse, NB


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