Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was kann ich beantragen? Muss ich kündigen um Geld zu bekommen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was kann ich beantragen? Muss ich kündigen um Geld zu bekommen?

Quitschi

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Hallo Frau Bader. Meine Situation... Ich bin Angestellte in einer MKG Praxis. Mit Beginn der Schwangerschaft, begann auch mein Beschäftigungsverbot... ging dann in den Mutterschutz und dann Elternzeit. Die Elternzeit habe ich vorerst für ein Jahr beantragt, da ich nach dem einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten gehen wollte. Dann fingen die Probleme an... In meinem Wohnort läuft die Kinderbetreuung über Little Bird. Auf der Gemeinde habe ich erfahren ( da war ich noch schwanger), dass ich erst nach der Geburt einen Krippenplatz beantragen kann, da es das Internetportal nicht anders zulässt. Da mein Kind noch nicht geboren war, hatte ich auch keine Einsicht, wie es dann weiter geht.. Also habe ich gewartet.... Mit der Geburt konnte ich mich einloggen und habe dann erfahren, das ich an nur 3 Einrichtungen in meinem Wohnort eine Anfrage stellen darf ( Es gibt 8 Einrichtungen). Diese Anfragen habe ich gestellt und musste Priorität 1, 2 und 3 vergeben.... habe ich gemacht... das war dann September 2018 (da war mein Kind 1/2 Jahr) wieder habe ich gewartet... Dann kam Ende Februar 2019... In meinem Wohnort gab es "einen" Tag der offenen Tür für die Einrichtungen. Dort habe ich erfahren, das nur einmal im Jahr Krippenplätze vergeben werden... und zwar entscheiden die Einrichtungen im März, wer ab September einen Krippenplatz bekommt und wer nicht... Ich habe von allen 3 Anfragen absagen bekommen. Also hatte ich mich auf der Gemeinde gemeldet, ob es nicht doch Möglichkeiten gibt um eine Kinderbetreuung zu bekommen... Dort wurde mir gesagt... entweder Tagesmutter oder wieder bei Little Bird für eine Anfrage stellen... Ich habe insgesamt 43 Tagesmütter angerufen... alle haben keinen Platz mehr frei und haben mich auf Wartelisten geschrieben, damit ich nachrücken könnte, falls ein Platz frei wird... Ein Jahr verging... Indem ich immer wieder (aller 2-3 Monate) auf der Gemeinde, in den Einrichtungen und bei den Tagesmüttern angerufen habe, ob nicht doch etwas frei gewurden ist... nichts... Dieses Jahr durfte man 5 Einrichtungen eine Anfrage stellen... habe ich gemacht... Von allen 5 Einrichtungen habe ich eine Absage bekommen... Das bedeutet... wenn mein Kind nächstes Jahr einen Betreuungsplatz bekommt, was ich aber bezweifle. Hätte ich eine Elternzeit von 3 1/2 Jahren in Anspruch genommen. In der Zeit ( insgesamt 2 1/2 Jahren) ist mein Mann Alleinverdiener. Durch die Corona-kriese wird mein Mann demnächst in Kurzarbeit gehen müssen... Die Familie lebt in 500km Entfernung von uns und kann uns Betreuungstechnisch nicht unterstützen. Kann ich irgendetwas, irgendwo beantragen? Soll ich mich arbeitslos melden, damit ich vielleicht Arbeitslosengeld oder was auch immer bekomme? Wie soll ich mich Verhalten? MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem ersten Geburtstag des Kindes haben Sie Anspruch auf Betreuung nach Bedarf (Arbeit). Die Gemeinde kann das bis zum 3. Geb durch einen Krippenplatz oder eine Tagesmutter gewährleisten. Schreiben Sie die Gemeinde an, schildern Sie den Fall und setzen Sie eine Frist. Drohen Sie mit Klage und Schandesersatzforderungen. Liebe Grüße NB


Felica

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An eurer Stelle hätte ich schon längst einen Platz eingeklagt. Oft reicht die Ankündigung schon. Und ALG1 bekommst du blöderweise nur wenn das Kind betreut ist. Manche Eltern bilden inzwischen private Lösungen. Es tun sich also mehrere Eltern zusammen welche sich entweder abwechseln oder gemeinsam eine Betreuung bezahlen. Evtl wäre das ja auch was.


cube

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Jetzt der Stadt nochmal Druck machen - ankündigen, dass du sonst klagst auf einen Platz oder Verdienstausfall. Selbst kündigen würde ich jetzt noch nicht.


Quitschi

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Ich hatte mir schon letztes Jahr einen Anwalt genommen... er hatte ein Schreiben an die Gemeinde aufgesetzt und Druck gemacht... die Gemeinde hat mir daraufhin eine Telefonnummer von einer Tagesmutter gegeben... die natürlich auch keinen freien Platz hatte. Der Anwalt meinte,somit ist die Gemeinde aus dem Schneider... es wäre eine langwierige Sache, wenn ich weiter mache und ich sollte mir das nochmal überlegen, ob ich das wirklich durchziehen möchte, da man meinem Kind auch Steine in den Weg legen könnte... weil man so zu sagen ein bekannter Name auf der Gemeinde ist. Die 2 Gespräche mit dem Anwalt und das er einen Brief an die Gemeinde schreibt, hat mich 750€ gekostet... Mich hat dann der Mut verlassen. Die Kosten für den Anwalt wären zusätzliche hohe Kosten gewesen... das hat mir Angst vor der Pleite bereitet...


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