Sehr geehrte Frau Bader,
wir haben folgende Situation: Mein Mann fängt am 1.4. eine neue Stelle an für die wir umziehen müssen, unser Nachwuchs kommt Mitte Januar. Mein Mann bleibt die ersten drei Monate zuhause. Nun stehe ich vor der Frage ob ich besser nach Ablauf des Mutterschutzes (8 Wochen nach ET) kündige oder Elternzeit beantrage und 3 Monate vor Ablauf dann erst kündige. Wie sieht es mit den Versicherungen aus wenn ich keine Arbeitsstelle mehr habe und kein Elterngeld mehr beziehe? Arbeitslosengeld würde ich nur bekommen wenn ich einen Kitaplatz finde, richtig? Wäre es dann ggf. sinnvoll 3 Jahre Elternzeit zu nehmen um abgesichert zu sein falls man keinen Krippenplatz findet? - und sofern doch dann bei Aussicht auf einen neuen Job dem alten Arbeitgeber fristgerecht kündigt? Ich möchte gerne ehrlich zu meinem AG sein und ihm sagen dass ich nicht wiederkommen werde damit er Ersatz suchen kann.
Ich hoffe sie können mir in diesem Dschungel weiterhelfen, bin gerade ziemlich verunsichert wie ich vorgehen sollte.
Vielen Dank, Tanja
von
kugelblitzrumkugel
am 02.12.2019, 09:30
Antwort auf:
Soll ich wegen Umzug kündigen oder Elternzeit beantragen?
Hallo,
ich würde erst zum Ende der EZ kündigen.
Zum einen halten Sie sich dann diese Option offen, zum anderen sind Sie beitragsfrei KK-versichert (falls eine FAmilienversichertung nicht möglich ist).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2019
Antwort auf:
Soll ich wegen Umzug kündigen oder Elternzeit beantragen?
Auf jeden Fall EZ nehmen, das gibt dir 3 Jahre Spielraum. IOhr müsst nur bedenken, wenn ihr beide EG nehmt sind für die 3 Monate bereits 6 der möglichen 14 Monate verbraucht.
Was wenn die neue AZ nichts ist? Ist ihr wieder zurück zieht, deshalb möglichst flexibel bleiben und alle Optionen offen halten,. Man weiß nie wozu das gut ist. In den 3 Jahren wärst du dann auch krankenversichert, sonst nur solange das EG läuft. Danach müsstest du dich entweder über deinen Mann versichern, selbst versichern oder hoffen einen Job bekommen zu haben bzw Kinderbetreuung damit du Anspruch auf ALG1 hast. Wie du ja selbst alles bereits schon schreibst. Auch berücksichtigen, es könnte vorteilhaft sein falls in den 3 Jahren ein weiteres Kind kommt.
Und ja, innerhalb der EZ darfst du mit der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen, die 3 Monate gelten nur dann wenn du auf den Tag genau kündigst an dem die EZ endet. Was auch möglich ist, ist in der EZ bei einem anderen AG zu arbeiten und zwar mit bis zu 30 Std die Woche, Zustimmung deines AG vorausgesetzt. Wobei die Zustimmung in deinem Falle obligatorisch wäre, denn dein AG könnte dir höchstens kündigen wenn er es erfährt.
von
Felica
am 02.12.2019, 09:40
Antwort auf:
Soll ich wegen Umzug kündigen oder Elternzeit beantragen?
Hi, bedenke: wenn das Kind wirklich erst Mitte Januar oder sogar später kommt, dann kann dein Mann nicht drei Elterngeldmonate nehmen und zum 01.04. die neu Stelle beginnen. Da passen ja nur zwei Lebensmonate hinein. Oder ist geklärt, dass er die neu Stelle mit Elternzeit beginnt?
von
drosera
am 02.12.2019, 20:57