Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich gerade im Mutterschutz. Vor dem Mutterschutz hatte ich einen Mini job und eine Vollzeitanstellung. Für die Vollzeitanstellung habe ich jetzt Elternzeit beantragt. Den 450€ Job möchte ich nicht mehr antreten. Wenn ich diesen jetzt kündige gehen mir dann Elterngeldleistungen verloren? In diesem Fall wäre es klüger dort auch Elternzeit einzureichen und erst im Anschluss zu kündigen. Grüße Sabin
von sabin am 15.02.2017, 21:51