Natalie8691
Guten Tag . Mein Sohn ist 12 Monate alt und ich bin in der Elternzeit 2 1/2jahre. nun möchten wir ein 2.Kind. dies würde (wenn es schnell klappt )noch in der elternzeit für das 1 Kind kommen . Wie läuft es mit den Formalitäten ? Genau wie beim ersten Kind ? Also das ich meinen Arbeitgeber ein Attest abgeben als Bestätigung das ich schwanger bin und wann mitterschutz anfängt usw. Aber ich bin da ja nicht im betrieb sondern in eltern zeit???. Bekomme ich auch mutterschaftsgeld wärend mutterschutz wie beim 1. Kind ? Wir Elterngeld aus dem Elterngeld des 1.Kind es berechnet. Man sagt ja die letzten 12 Monate und die letzten 12 Monate hab ich ja Elterngeld erhalten ...wegen der elternzeit beantragen hab ich noch eine Frage. Muss ich San die erste Elternzeit kündigen und die 2 anhängen schriftlich oder läuft es automatisch wenn ich sage zum Beispiel ich nehme Elternzeit ab 01.12.2019 ( falls das 2 Kind da kommt zum Beispiel) dann ist die Elternzeit des ersten Kind es die wäre 01.05.2020 gewesen automatisch abgebrochen ? Lg
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB
Lewanna
Du musst deine aktuelle Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutz beenden. Dann bekommst du Mutterschaftlohn wie beim ersten Kind. Beendest du die Elternzeit nicht läuft es parallel, da geht nichts automatisch. Dein Kind ist ja schon 1 Jahr alt. Ausgeklammert wird nur bis zum 14 Lebensmonat, wenn du dann ein Einkommen hast geht jeder Monat mit 0 € in die Berechnung für das neue Elterngeld. Im schlechtesten Fall bleibt der Mindestsatz + Geschwisterbonus. LG
Natalie8691
Ok dass heisst der Arbeitgeber muss es zustimmen wenn ich Elternzeit abbreche. Zb mutterschutz beginnt 17.08 und ich schreibe das ich Elternzeit am 17.8 abrechen will aber meine mutterschutz beginnt ?
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