Mitglied inaktiv
Hallo, Und zwar, werde ich nach meiner Elternzeit arbeitslos. Habe Arbeitslosengeld beantragt und wurde soweit genehmigt. Ich habe dem Arbeitsamt gesagt, ich stehe für 15 Stunden die Woche zur Verfügung um zu arbeiten. Jetzt wurde mir eine Weiterbildungsmaßnahme EDV zugeteilt, die 20 Stunden die Woche läuft, da solle ich teilnehmen. Ich habe eine 3jährige Tochter und habe keine Betreuung für 20 Std. die Woche. Daher habe ich gesagt, ich könne 15 Std. nur arbeiten. Jetzt gibt es Probleme mit der Arbeitsvermittlerin, dann stände ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung usw. Kann sie fordern, dass ich 20 Std. arbeiten und wenn nicht mich abmelden? Ich würde erst Mitt Juli arbeitslos sein. Weiss echt nicht weiter und was ich machen soll. Viele Grüße
Hallo, das Problem haben wir hier häufig. Nach meiner Auffassung heißt 15 Std, dass Sie auch nur bei Fortbildungen 15 Std. eingesetzt werden sprfen. Liebe Grüsse,
Mitglied inaktiv
Moin, also 3 Jahre ist die Lütte, kann sie da nicht in einen KiGa gehen? Evtl. kannst Du ja eine Tagesmutter finden und das Amt fragen, ob es die Kosten übernimmt. Ich würde so eine "Weiterbildung" unbedingt annehmen, weil Du dann bessere Chancen auf Arbeit hättest. LG Peeka, die sich fragt, wie lange die Maßnahme gehen soll
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