Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weiterbeschäftigung nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Weiterbeschäftigung nach Elternzeit

alexxa11

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Liebe Frau Bader, meine Elternzeit endet in zwei Monaten und ich hatte heute mein Gespräch mit der Geschäftsleitung. Man sagte mir, dass man eigentlich gar nicht weiß, wohin mit mir. Man bot mir eine Teilzeitstelle von 13 bis 17 Uhr an. Das kann ich leider nicht, da ich ja meine Kinder abholen muss. Vorher habe ich von 8 bis 13 Uhr gearbeitet. In der Firma bin ich seit 1998 beschäftigt mit einem unbefristeten Vertrag. Was passiert, wenn ich dieses Angebot ablehne, wie es der Arbeitgeber 'vorgeschlagen' hat? Kann man mir einen Strick daraus machen? Muss ich so ein Angebot überhaupt akzeptieren, wenn es mit der Kinderbetreuung nicht zu vereinbaren ist? Kann ich evtl. meine Elternzeit verlängern? Ich habe noch recht viel Elternzeit 'übrig' da ich drei Kinder in drei Jahren bekommen habe. Bevor ich etwas vereinbare, würde ich mich gerne beraten lassen. Da wir teils Hartz IV erhalten, hätte ich Anspruch auf einen Beratungsschein, oder? Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf den Vertrag an. Wenn Sie früher vormittags gearbeitet haben, steht Ihnen dies auch wieder zu Liebe Grüsse, NB


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