Mitglied inaktiv
Hallo Ich habe am Anfang der Wche erfahren das ich in der 4 Woche schwanger bin. Jetzt stellt sich für mich die Frage ob ich weiter beschäftigt werden muss. Ich arbeite zur Zeit in einem Befristetenvertrag der aber am 31.08.04. ausläuft. Im Mutterschutz hatte ich gelesen das einen Kündigung auch in einem Befristetenvertag während der Schwangerschaft unzulässig ist. Aber handelt es sich hier bei um eine Kündigung? Aber meine wichtigste Frage ist muss mich der Arbeitgeber jetzt weiter beschäfitgen? Danke schon einmal im vorraus Lieben Gruß Dinchen83
Hallo, der Vertrag läuft automatisch aus, unabhängig von der Schwangerschaft. Melden Sie sich rechtzeitig (3 Mo. vor Ende) beim AA. Wenn Sie wegen des Kindes dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, erhalten Sie keine Leistungen. Gruß, NB
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Im September wurde ich in meinem Teilzeitjob 30std dauernachtschicht in einer spielhalle gekündigt trotz Schwangerschaft worauf ich eine Anwältin beauftragt habe die auch zügig eine Kündigungschutzklage eingereicht hat. Im Oktober wurde dann mein ausstehendes Gehalt nicht pünktlich gezahlt sondern erst 5 Tage später worauf ich wieder meine Anwäl ...
Hallo mein Partner hat sich nun zwei Wochen vor der Geburt von mir getrennt . Er hat Werder die Vaterschaft anerkannt noch das Sorgerecht . Das Sorgerecht möchte ich ihn nicht annerkennen. Da schon in der Beziehung alles so sein musste wie er will. Die Kommunikation stimmt leider so garnicht . Er wirst mir sicher versuchen das Sorgerecht wegzunehme ...
Frohes neues Jahr Frau Bader. Ich habe eine Frage,bin momentan in Elternzeit, Elterngeld beziehe ich keine mehr und wollte ich mir ein Minijob finden.Habe ich mich auf eine Anzeige beworben als Prospektverteiler,aber sagen sie das wäre kein einfache Minijob auf Basis sondern eine beim Finanzamt gemeldete kurzfristige Beschäftigung.Habe ich mal gel ...
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren. Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...
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Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...
Hallo, ich plane während meiner Elternzeit noch einmal schwanger zu werden. Da ich in einem medizinischen Beruf arbeite, wird bei jeder Schwangerschaft vom AG ein BV ausgesprochen. Wenn ich nun in EZ 50% in TZ arbeite (begrenz auf EZ) und dann ein BV wegen erneuter Schwangerschaft bekomme, bekomme ich dann mein Vollzeitgehalt von vor der EZ od ...
Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...
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