Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weiteführung von Teilzeit in Elternzeit

Frage: Weiteführung von Teilzeit in Elternzeit

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Hallo Frau Bader, ich arbeite momentan Teilzeit 24 Std/Woche und werde meine Elternzeit im Juni 2002 für 3 Jahre antreten. Ich weiß natürlich noch nicht, ab wann ich meine 24 Stunden im Erziehungsurlaub wieder arbeiten möchte. Gibt es eine Frist, wann ich es meinem AG sagen muß. Oder muß mein AG zustimmen, dass ich wieder in der Elternzeit arbeiten darf. Meine Arbeitszeit müßte ja nicht verändert werden, da ich ja sowieso jetzt schon Teilzeit arbeite. viele Dank Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Heike, rein theoretisch müßten Sie gar nicht in EU gehen, wenn Sie direkt weiterarbeiten wollen. Machen Sie es aber trotzdem (wegen KüSchutz etc.). Wann Sie wieder anfangen, hängt von Ihrer Vereinbarung mit dem AG ab. Der Anspruch besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB


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