Familienzeit2020
Guten Tag, Ich befinde mich wieder seit einigen Wochen vollumfänglich in EZ. Zuvor habe ich 2020 einige Monate in Teilzeit während meiner Elternzeit gearbeitet. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich Weihnachtsgeld bekomme. Mein Kind ist 2019 geboren. Laut TVöD ja und anteilig. Aber ich bin im TVV beschäftigt. Hier heißt es in etwa „wer am 01.12. in einem Arbeitsverhältnis steht, erhält die Sonderzahlung“. Ob jetzt eine EZ als ruhendes Arbeitsverhältnis dazu zählt, ist vom AG dann eine Auslegungssache? Greift dann nicht der TVöD, wenn es im TVV nicht umfassend geregelt ist? In den Jahren der Geburt meiner Kinder habe ich im selbigen Jahr immer Weihnachtsgeld erhalten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Hallo, EZ stellt ein ruhendes Arbeitsverhältnis dar. Liebe Grüße NB
mellomania
reine elternzeit ist ein ruhendes arbeitsverhältnis. wenn der 1.12. als stichtag zählt, bekommst du keins. wenn die tz in ez aber anteilig zählt vom beginn des jahres, dann ja
mellomania
ja, ein jahr geht, 13 wochen vorher muss der antrag beim AG sein. du musst das so beantragen, dass die elterzeit spätestens direkt am 7. geburtstag beginnt, und dann bis einen tag vor dem 8. geburtstag läuft. alles was über den 8. geb drüber rutscht ist weg.
mellomania
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