Bäumchen100
Hallo Frau Bader, in meinem Arbeitsvertrag wir das Weihnachtsgeld nicht erwähnt. Trotzdem erhielten wir jedes Jahr eine Zahlung nach Unterschrift einer individuellen Gratifikationsvereinbarung. Meine Kollegen bekamen diese 2014 vorgelegt. Kann es sein, dass dies dann eine freiwillige Leistung des Arbeitgeber ist. Oder habe ich im Beschäftigungsverbot Anrecht darauf? Herzlichen Dank für ihre Mühe.
Hallo, im BV ja nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Liebe Grüße NB
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