kart
Hallo Frau Bader, 1) ich weiß nicht, ob ich bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen muss, da mein Vertrag am 12.02.2013 ausläuft. Entbindungstermin ist am 03.12.2012. Können Sie mir da weiterhelfen? 2) Falls ich Elternzeit beim AG beantrage, habe ich dann Anspruch auf Weihnachtsgeld? Im Vertrag steht, dass wenn man unter einem Jahr beschäftigt war (das ist bei mir der Fall) oder bereits eine Kündigung vorliegt, sodass man unter einem Jahr beschäftigt ist, KEIN Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. 3)Sollte ich keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, lohnt sich das überhaupt irgendwie für mich, Elternzeit zu nehmen? Dann sehe ich nämlich keinen Sinn darin, da sich finanziell ja nichts für mich ändern würde. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, 1. Sie müssen Elternzeit bis zum Ende des Vertrages nehmen, wenn der Vertrag länger geht als Ende des Mutterschutzes 2. Wenn Sie die Voraussetzungen des Weihnachtsgeldes nicht erfüllen, erhalten Sie es auch nicht 3. Es bringt nur etwas im Hinblick auf die Agentur für Arbeit. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Naja, wenn Dein Kind pünktlich kommt, dann endet der Mutterschutz ja zwei Wochen vor Vertragsende. Für die 2 Wochen brauchst Du schon Elternzeit, es sei denn Du willst arbeiten gehen nach 8 Wochen ? Kannst auch mit IÚrlaub überbrücken, wenn Du noch welchen hast, aber das wird aufs Elterngeld angerechnet. Daher wäre es ratsam den Urlaub nun noch vor dem Mutterschutz zu nehmen, da es danach eben gegen gerechnet wird. Wegen dem Weihnachtsgeld sieht es dann eher schlecht aus wenn Du unter einem Jahr da warst. Ob man Auslaufen des Vertrages mit Kündigung gleichsetzen kann ?
Mitglied inaktiv
Versteh das nicht wegen Elternzeit und Weihnachtsgeld. Was hat das eine mit dem anderen zu tun. Wegen der 3ten Frage, weil finanziell hat das ja mit Elternzeit nichts zu tun. Ich denke mal Du verwechselst da Elterngeld und Elternzeit. Elternzeit kann man ab Geburt des Kindes nehmen bis zu 3 Jahre. In dieser Zeit darf man bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Elterngeld wird bis zum 12ten bzw 14.ten Lebensmonat gezahlt und ist eben abhängig von dem was du in den 12 Monaten vorher verdient hast. Mindestsatz ist 300 €, und wenn du während des Elterngeldbezuges arbeiten gehst (darfst auch bis zu 30 Std die Woche), dann wird das entsprechend mit berechnet. Meines Wissens nach wird aber Weihnachtsgeld eh nicht bei der Berechnung des Elterngeldes mit eingerechnet.
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