Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wegzug nach Trennung in Stadt 15 km entfernt - Wechselmodell

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wegzug nach Trennung in Stadt 15 km entfernt - Wechselmodell

Anineumann

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Hallo Frau Bader, ich habe mich vor 5 Jahren von meinem Ex-Mann getrennt. Bei der Trennung haben wir uns für das Wechselmodell entschieden. Unser gemeinsamr Sohn lebt abwechselnd eine Woche bei mir, eine Woche beim Vater. 2014 bin ich dann von Dresden zu meinem heutigen Mann nach Freital (15 km entfernt) gezogen. Meinen Ex-Mann habe ich lediglich telefonisch über den Umzug informiert. An den zuvor getroffenen Vereinbarungen wie Wechselmodell, Schulbesuch des gemeinsamen Sohnes, sportliche Aktivitäten usw. wurde nichts geändert. Aufgrund verschiedener Diskrepanzen in den vergangenen Wochen holte mein Ex-Mann das Thema damaliger Wegzug "ohne ihn vorherzu fragen" hervormund meinte, er hätte damals eine Klage vor Gericht gegen mich einreichen können? Ich wollte mich erkundigen, ob dem so ist und wenn ja auf welcher Grundlage? Auch nachmeinem Umzug blieb das Wechselmodell bestehen, unser Sohn geht weiterhin an die gleice Schule usw. Hätte mein Ex-Mann hier eine Klage einreichen können? Vielen Dank für eine Antwort. Freundliche Grüße, Anita Neumann


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie ja das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt hätten, hat er durchaus recht. aber das ist ja nun durch. Nachträglich geht dann nichts mehr. Liebe Grüße NB


Lina_100

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So weit hätte er bei gemeinsamen Sorgerecht gar nicht gehen müssen. Er hätte zunächst einfach bei der Meldebehörde schlicht mitteilen müssen, dass er mit dem Umzug nicht einverstanden ist. Sie hätten rechtlich fragen müssen und das wäre auch anständig und im Sinne des Kindes gewesen. Sie haben Glück gehabt, dass er das bislang offensichtlich nicht krumm genommen hat. Da alles bei den getroffenen Regelungen geblieben ist (inklusive Wechselmodell und Schule) sehe ich das Problem allerdings nicht und warum ein Familiengericht dem Umzug -allein unter diesen Voraussetzungen- nicht hätte zustimmen sollen. Im Nachinein kann er es nach 3 Jahren wohl kaum ändern.


desireekk

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... und was will er mit dieser Bemerkung bezwecken? Dankbarkeit deinerseits dass er damals etwas verpennt hat was er hätte machen können? JETZT nach 3 Jahren ist das völlig wurscht und absoluter Konjunktiv :-) LG D


Anineumann

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Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass der Hauptwohnsitz vor der Trennung und auch seitdem in Dresden beim Vater ist. Auch das wurde durch den Umzug nicht geändert. Mein Sohn ist lediglich mit Zweitwohnsitz bei mir in Freital gemeldet. Die Information über den Umzug erhielt mein Ex-Mann frühzeitig, nicht erst zum Umzug oder 3 Tage vorher... LG Anita


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