Hallo Frau Bader, hallo Desiree,
vielen Dank für eure Antworten auf meine Fragen. Ich konnte Dank eurer Hilfe meinen Urlaubsanspruch durch setzten Nun habe ich aber trotzdem noch mal eine Frage. Die Sachbearbeiterin aus unerer Personalabteilung meinte etwas, dass bei mir das BEEG keine Anwendung findet, sondern erst für Geburten ab 01.01.2007. Was sollte mir das sagen? Meinen Sie, sie hat das nur geschrieben, damit sie nicht unbedingt ihr Gesicht mir gegenüber verliert, oder gibt es da tatsächlich eine Neuerung?
Liebe Grüße
Sabine
Mitglied inaktiv - 20.11.2007, 12:09
Antwort auf:
wegen Urlaubsanspruch
Hallo,
war Ihre Geburt eher? Dann gilt tatsächlich das BErzGG - das aber den gleichen Inhalt bzgl. des Urlaubes hat.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2007
Antwort auf:
wegen Urlaubsanspruch
Hallo Frau Bader,
ja, meine Maus kam am 11.01.05, Termin war aber am 03.01.05 und dann wäre der 28.02.05 der letzte Tag meines Mutterschutzes gewesen, da sie aber erst am 11.01. kam, ging es dann noch um den Urlaubsanspruch von März 2005.
Ganz gerzlichen Dank noch mal für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
Sabine
Mitglied inaktiv - 20.11.2007, 17:56