Miriam M
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich der Lohnsteuerklassen. Mein Mann und ich hatte die Aufteillung 4/4. Als ich von meiner Schwangerschaft erfahren habe, habe ich den Wechsel auf 3/5 veranlasst um das Elterngeld zu erhöhen. Mein Mutterschutz beginnt am 02.03.2019 und nun stellt sich mit die Frage wann ich am besten wieder in die Steuerklassen 4/4 wechseln sollte? Ab März?
Hallo, das Mutter Schutzgeld bemisst sich nach dem Lohn davor. Wenn Sie in der Lohnsteuerklasse 3/5 bleiben, werden Sie wegen dem Elterngeld (Progressionsvorbehalt) nachzahlen müssen. Es ist deshalb am sinnvollsten, nach dem Mutterschutz zu wechseln. Liebe Grüße NB
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