Schmusie0611
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit dem 06.07.2021 im Mutterschutz, der VET ist der 17.08.2021. Mein Mann und ich haben beide die Steuerklasse IV, während der anschließenden Elternzeit wollten wir die Steuerklasse in III (mein Mann)/V (ich) ändern. Meine Frage ist nun, wäre der Wechsel bereits jetzt (also zum Folgemonat September) möglich oder lieber erst nach Ende der Mutterschutzfristen, damit keine finanziellen Nachteile bezüglich des Mutterschaftsgeldes entstehen? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Nadine S.
Hallo, Den Zuschuss berechnet der Arbeitgeber anhand des Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Liebe Grüße NB
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