Mitglied inaktiv
Ich hatte weiter unten bereits gefragt, aber leider die Antwort noch nicht verstanden. Zum 28.11. gehe ich in MS. Damit mein Mann mehr rausbekommt, würden wir die LSt-Klasse zum 1.12. wechseln, d.h. von 4/4 in 3/5. Das Geld, das ich im MS von der KK und vom AG erhalte, richtet sich nach den letzten drei Nettogehältern (das ist doch das Mutterschaftsgeld, oder?), also Sept., Okt., Nov. - in diesen Monaten bin ich noch LSt.Klasse 4. Die Frage ist nun, wirkt sich die schlechtere Lohnsteuerklasse (5) ab 1.12. "nachträglich" noch auf das Mutterschaftsgeld aus? Dürfte es doch nicht, weil es nach den LETZTEN 3 Monaten, in denen ich noch gearbeitet habe, berechnet wird, oder?
Mitglied inaktiv
Hallo Christine! Wenn Ihr zum 1.12. wechselt, ist das ok, es wirkt sich nicht nachträglich aus. Viele Grüße Andrea
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