natale
Hallo gesten war ich bei meinem arbeitgeber und habe dort den antrag für die elternzeit abgegeben, habe 24 monate elternzeit beantragt, wobei ich das erste jahr zuhause bleibe und das zweite jahr in teilzeit arbeiten gehen möchte also 30 stunden in der woche. im netzt beim googeln haben wir gelesen das man die zeiten in den man die 30stunden arbeiten möchte angeben kann, das habe ich gemacht, jetzt sagte die gestern den kann sie so nicht annehmen da ich die zeiten von mo-fr 6.30-12.30h aufgeschrieben hätte,und da ich ja in der pflege arbeite mußte ich den nachtrag einsetzten alle 14 tage samstag und sonntag arbeiten. meine frage jetzt, ist das richtig das ich in der elternzeit auch dann das we arbeiten muß? vielen dank.lg sandra
Hallo, grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch auf feste Zeiten. Es gibt aber ein Urteil, dass aussagt, dass der AG wichtige betriebliche Gründe nennen muss, um bestimmte Zeiten abzulehnen, zB weil sie nicht in den Arbeitsablauf passen. das könnte sein, wenn alle Schicht arbeiten u Sie nicht. Ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, kann nur ein Richter entscheiden. Grds. darf man in der EZ auch am WE arbeiten Liebe Grüsse, NB
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