Wunschbaby35
Hallo Frau Bader, vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit berufstätig. Ich arbeite in einer großen Firma mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Es gibt verschiedene Abteilungen. Ich habe 50 Prozent zuhause gearbeitet und 50 Prozent vor Ort. So ist es auch in der Betriebsvereinbarubg geregelt. Es gibt jedoch auch Abteilungen , die können nur vor Ort arbeiten ( wegen bestimmten Tätigkeiten etc! ) . Ich habe jetzt 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nach der Elternzeit werde ich ca 20 bis 25 Stunden arbeiten. Hierzu habe ich 2 Fragen: Meine 1. Frage: Habe ich weiterhin ein Anrecht auf 50 Prozent Home Office wie vor der Schwangerschaft? Oder darf der AG mich auch in Abteilungen zuordnen , wo Home Office eher schwierig bis unmöglich ist? Meine 2. Frage: Was passiert, wenn der AG mir eine Abteilung / Tätigkeitsfeld anbietet , welche ähnlich zu meiner alten Tätigkeit ist , aber mir 0 zusagt und ich mich gar nicht darin sehe ? Kann ich das ablehnen bzw. kann ich darauf bestehen in meine alte Abteilung zu kommen ? Danke.
Hallo, Sie haben Anspruch auf die alte oder einer verglichbare Tätigkeit nach Arbeitsvertrag. Dann kommt es eben darauf an, ob diese Tätigkeit grds im Home-Office erledigt werden kann. Liebe Grüße NB
Dojii
Nach der Elternzeit hast du nur Anspruch auf eine gleichwertige (Vollzeit-)Stelle, aber nicht dieselbe Stelle wie vorher. Du kannst also nicht auf eine bestimmte Stelle bestehen. Es kommt dabei aber auch darauf an, was in deinem Vertrag steht - ob dein Arbeitgeber deine Arbeitsstelle bspw. frei wählen darf, oder ob diese im Vertrag festgeschrieben ist. In dem Fall darf er dich nicht einfach pauschal umsetzen. Wenn du nach der Elternzeit dagegen nur noch Teilzeit arbeiten möchstest, dann musst du ohnehin einen neuen Vertrag mit deinem Arbeitgeber aufsetzen bzw. den vorhandenen ändern/anpassen. Hier stehen dir also alle Möglichkeiten in der Verhandlung offen, anzusprechen, was du gerne möchtest, aber ein Rechtsanspruch auf bestimmte Tätigkeiten/Arbeitsplätze/Homeoffice hast du nicht. Da es sich hier dann um Teilzeit ohne Elternzeit handelt, kannst du natürlich nicht mehr auf die Vorteile/Rechte zurückgreifen, die du während einer Elternteilzeit hättest. Wäre es ggf. sinniger die Elternzeit um das dritte Jahr zu verlängern, damit du zumindest erst ein Jahr Elternteilzeit arbeiten könntest, um dich zu orientieren?
Ani123
Sie haben keinen Anspruch auf ihre alte Stelle, sondern auf eine gleichwertige Stelle und das auch nur wenn sie wieder VZ arbeiten würden. Zudem kann ihr Arbeitgeber fordern, dass sie 100 % im Betrieb sind. Wichtig ist was in ihrem Vertrag steht. Steht dort, dass sie explizit für die Abteilung X angestellt sind und der Zusatz, dass sie woanders einsetzbar sind fehlt, dann muss ihr Arbeitgeber ihnen eine Stelle in Abteilung X anbieten. Steht im Vertrag, dass sie VZ arbeiten und sich das auf 50 % im Betrieb und 50 % Home Office aufteilt, dann greift das auch nach der EZ. Die Bedingungen wären an ihren alten Vertrag gekoppelt, was in ihrem Fall VZ wäre. Sie möchten auf TZ umsteigen. Sie werden mit ihren Arbeitgeber sprechen müssen zu welchen Bedingungen das möglich ist. Sie haben die Option um das 3. Jahr EZ zu verlängern und in der Zeit TZ in EZ zu arbeiten. In dem Fall würde ihr VZ-Vertrag ruhen. Sie müssten darauf achten, dass der Zusatzvertrag auf TZ in EZ beschränkt ist.
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