Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was wann beantragen?

Frage: Was wann beantragen?

MamaMitHerz2013

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Swhr geehrte Frau Bader, bei mir ist es jetzt schon etwas her, wo ich Elterngeld und Co. beantragen musste. Vor 4,5 Jahren war ich, bevor ich in Mutterschutz ging, im Praktikum und der Vertrag lief noch bevor ich in Mutterschutz ging aus. Woran ich mich nur erinnern kann ist, dass ich alles erst nach der Geburt meines Sohnes beantragen musste. Ich habe damals auch Erstausstattung beantragt und bekommen. Jetzt ist es so, dass ich September von meiner Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde und seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft, Anfang Oktober, im Berufsverbot bin. Mein Baby kommt im Mai. Ich bekam von meiner KK und meinem Arbeitgeber Infomaterial bezüglich Elterngeld etc. und Anträge wegen Mutterschaftsgeld, mit der Bitte es so früh wie möglich zu beantragen. Was bedeutet da so früh wie möglich? Welche Form der Elternzeit würden sie mir anraten? Ich habe seit der Übernahme 50% im Schichtdienst gearbeitet und mein Freund ist Vollzeit tätig. Er wäre aber auch nicht abgeneigt, paar Monate Elternzeit zu nehmen, in denen ich ja dann Vollzeit arbeiten gehen kann. Er hat dennoch Angst, dass es vom finanziellen her nicht passt. Er meinte wohl, dass er in seiner Elternzeit 60% seines Gehalts von der KK bekommt?! Man kann ja insgesamt 3 Jahre Elternzeit nehmen?! wie sieht es dann nach den max. 14 Monaten Elterngeld aus (werde ich wohl komplett alleine beantragen). Welche Möglichkeiten gibt es da, wenn mein Freund auch Elterngeld beantragen möchte. Es gibt ja mit dem Elterngeld Plus 3 verschiedene Möglichkeiten, aber ich verstehe die Unterschiede nicht. Was kann/muss ich wann alles beantragen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie können nicht in der Elternzeit Vollzeit arbeiten. Sie müssen sich eine Woche nach der Geburt dem Arbeitgeber gegenüber festlegen, wann Sie wie Elternzeit nehmen wollen. Wenn dies unter zwei Jahren ist, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Grundsätzlich rate ich Ihnen,mal hier zu stöbern: http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/ Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Über die Elterngeldstellen kann kam Organisationen finden, die bezüglich Elterngeld individuell beraten. Ansonsten sich die Informationen auf der Webseite vom Familienministerium sehr ausführlich, wenn man sich die Mühe macht, die alle zu lesen. Dort gibt es auch einen ausführlichen Rechner, in dem man sehr gut prüfen kann, welche Gelder man wann bekommen würde mit EG bzw EG Plus. Ich bezweifle, dass Frau Bader Dich hier wird individuell beraten können. LG Lilly


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