Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was tun, wenn Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht ist?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was tun, wenn Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht ist?

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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einem Betrieb der Zigaretten herstellt. Zigaretten liegen dort überall aus, wie in anderen Betrieben z.B. Kekse. In den Aufenthaltsräumen, die bei uns offen zum Flur liegen, wird geraucht und das nicht gerade wenig. Um ein Stockwerk zu wechseln, auf Toilette zu gehen... muss man immer durch diesen Qualm laufen und natürlich sitzt man auch beim Frühstück oder bei einer kleinen Pause inmitten der Raucher. Nun ist es so, dass sich einmal eine Schwangere getraut hat zum Betriebsrat zu gehen, damit sie während ihrer Schwangerschaft nicht im Qualm sitzt. Dies hat sie auch erreicht, allerdings wurde 2 Jahre später, als sie wieder ins Berufsleben einsteigen wollte, genau ihr Arbeitsplatz gekürzt und sie wurde gekündigt. Seitdem wagt es keine Schwangere mehr, zum Betriebsrat zu gehen, aus Angst um ihren Arbeitsplatz. Ich selbst traue mich auch nicht. Kann man denn sonst nicht irgendetwas machen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auch in der Stadt mit dem schwarzen Tor :-) gelten Mutterschutzrichtlinien. Im Mutterschutzgesetz und in der Arbeitsplatzverordnung wird der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass am Arbeitsplatz nicht geraucht wird bzw. die Beschäftigten wirksam vor Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden. Die Politik hat die Risiken des Rauchens erkannt. Die Bundesregierung setzt durch den Beschluss eines Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" ein entsprechendes Signal. Aber man muss sich eben wehren, um es durchzusetzen. Der betrieb ist doch eher gross, können Sie sich nicht mit mehreren zusammentun? Liebe Grüsse, NB


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