Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, es geht darum, meine Tochter wird an 5 Tagen für 5std. in der Woche von einer Tagesmutter betreut. Nun haben die Tagesmutter und ich einen Vertrag abgeschlossen, der beeinhaltet das in Krankheitsfällen der Tagesmutter sowie im Urlaub ein Anpruch auf Vetretung durch qualifiziertes Personal besteht. Vor kurzem eröffnete unsere Tagesmutter, das sie bald für zwei Wochen in den Urlaub fährt, dafür aber keine Vertretung eingesetzt wird. Sie möchte aber von uns das volle Betreuungsgeld für diesen Monat. Weiterhin hat sie ihre Schweigepflicht verletzt, in dem die Tagesmutter eine vertrauliche Angelegenheit an Dritte weiter gegeben hat. Vielleicht konkreter, ich habe ihr erzählt das ich schwanger bin und habe sie gebeten es bitte noch nicht kund zu tun. Vertraglich ist es so benannt: Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der Familie betrifft,Stillschweigen zu bewahren. Ich würde gerne von Ihnen wissen, ist es in Ordnung das sie das volle Betreuungsgeld fordert? Und ist es rechtens, das sie die ihr anvertraute Schwangerschaft weiter gegeben hat? Fällt das nicht auch unter die Schweigepflicht? Vielen Dank im vorraus, Gruß Kati
Hallo, 1. Wenn es im Vertrag anders steht, kann sie es nicht einfach so machen 2. Das würde evtl. zur Kündigung berechtigen - aber das wollen Sie ja nicht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Hm, bin mir nicht sicher, aber sie hat ja auch Urlaub und wenn der Kindergarten 3 Wochen dicht macht, dann muss ich auch ganz normal den Monat zahlen. Von daher denke ich, sollte der Urlaub von den Tagen im normalen Rahmen sein, dass man da weiter zahlen muss. Wegen dem Schweigen oder eher nicht. Was will man machen ? Denke es wäre höchtens ein Grund ohne Frist zu kündigen, aber Du brauchst ja die Betreuung. Ich würde da ein ernstes Wort mit ihr sprechen und künftig nichts mehr preisgeben was keiner wissen soll. Und : Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft !!!
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