Guten Tag Frau Bader, es geht darum, meine Tochter wird an 5 Tagen für 5std. in der Woche von einer Tagesmutter betreut. Nun haben die Tagesmutter und ich einen Vertrag abgeschlossen, der beeinhaltet das in Krankheitsfällen der Tagesmutter sowie im Urlaub ein Anpruch auf Vetretung durch qualifiziertes Personal besteht. Vor kurzem eröffnete unsere Tagesmutter, das sie bald für zwei Wochen in den Urlaub fährt, dafür aber keine Vertretung eingesetzt wird. Sie möchte aber von uns das volle Betreuungsgeld für diesen Monat. Weiterhin hat sie ihre Schweigepflicht verletzt, in dem die Tagesmutter eine vertrauliche Angelegenheit an Dritte weiter gegeben hat. Vielleicht konkreter, ich habe ihr erzählt das ich schwanger bin und habe sie gebeten es bitte noch nicht kund zu tun. Vertraglich ist es so benannt: Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der Familie betrifft,Stillschweigen zu bewahren. Ich würde gerne von Ihnen wissen, ist es in Ordnung das sie das volle Betreuungsgeld fordert? Und ist es rechtens, das sie die ihr anvertraute Schwangerschaft weiter gegeben hat? Fällt das nicht auch unter die Schweigepflicht? Vielen Dank im vorraus, Gruß Kati
Mitglied inaktiv - 19.09.2010, 19:09