Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich möchte die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber anmelden, denn ich werde in weniger als 3 Monaten Mami. Mein Mann und ich sind uns sicher, dass ich mindestens 1 Jahr in Elternzeit gehen möchte, evtl. auch 2, was wir von der Entwicklung des Kindes abhängig machen möchten, denn wir möchten ihn nicht zu früh in den Kindergarten abgeben, es sei denn, er liebt es dort zwischen anderen Kindern zu sein. Da ich nun meinen Arbeitgeber nun bald einen schriftlichen und verbindlichen(?) Antrag einreichen muss, wie lange ich in Elternzeit gehe, habe ich folgende Fragen: 1. Wenn ich mich jetzt für nur 1 Jahr festlege, dann aber merke, dass ich gerne noch ein weiteres Jahr bei meinem Kind bleiben möchte, kann ich dann wieder 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit, das 1. Elternjahr mit einem neuen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber auf ein 2. Jahr verlängern? Muss der Arbeitgeber diesem Antrag dann zustimmen und meinen Arbeitsplatz für mich ein weiteres Jahr bereithalten, obwohl ich zunächst nur 1 Jahr angemeldet hatte? 2. Was würden Sie mir unter Zugrundelegung meiner o.g. Überlegungen raten, soll ich lieber gleich 2 Jahre Elternzeit anmelden oder zunächst nur 1 Jahr? 3. Wie verhält es sich, wenn ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet habe, nach dem 1. Jahr jedoch schon feststelle, dass ich eigentlich wieder gerne arbeiten würde (wenn es z.B. finanziell nötig werden würde), ist der Arbeitgeber dann verpflichtet mich dann trotzdem schon nach dem 1. Jahr wieder zurückzunehmen? Für Ihre Rückantwort bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich. MfG
Hallo, 1. Einene Anspruch auf Verlängerung haben Sie nur, wenn Sie mind. 2 J. beantragen. Sonst muss mit Frist 7 Wo. ein neuer Antrag gestellt werden 2. s. 1. 3. Nein. Wenn überhaupt, nur in TZ. Der Antrag ist verbindlich, es sei denn, der KV wird arbeitslos oder es tritt eine andere plötzliche wirtschaftl. Not ein Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?