Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was raten Sie mir zur Elternzeit?

Frage: Was raten Sie mir zur Elternzeit?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich möchte die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber anmelden, denn ich werde in weniger als 3 Monaten Mami. Mein Mann und ich sind uns sicher, dass ich mindestens 1 Jahr in Elternzeit gehen möchte, evtl. auch 2, was wir von der Entwicklung des Kindes abhängig machen möchten, denn wir möchten ihn nicht zu früh in den Kindergarten abgeben, es sei denn, er liebt es dort zwischen anderen Kindern zu sein. Da ich nun meinen Arbeitgeber nun bald einen schriftlichen und verbindlichen(?) Antrag einreichen muss, wie lange ich in Elternzeit gehe, habe ich folgende Fragen: 1. Wenn ich mich jetzt für nur 1 Jahr festlege, dann aber merke, dass ich gerne noch ein weiteres Jahr bei meinem Kind bleiben möchte, kann ich dann wieder 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit, das 1. Elternjahr mit einem neuen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber auf ein 2. Jahr verlängern? Muss der Arbeitgeber diesem Antrag dann zustimmen und meinen Arbeitsplatz für mich ein weiteres Jahr bereithalten, obwohl ich zunächst nur 1 Jahr angemeldet hatte? 2. Was würden Sie mir unter Zugrundelegung meiner o.g. Überlegungen raten, soll ich lieber gleich 2 Jahre Elternzeit anmelden oder zunächst nur 1 Jahr? 3. Wie verhält es sich, wenn ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet habe, nach dem 1. Jahr jedoch schon feststelle, dass ich eigentlich wieder gerne arbeiten würde (wenn es z.B. finanziell nötig werden würde), ist der Arbeitgeber dann verpflichtet mich dann trotzdem schon nach dem 1. Jahr wieder zurückzunehmen? Für Ihre Rückantwort bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Einene Anspruch auf Verlängerung haben Sie nur, wenn Sie mind. 2 J. beantragen. Sonst muss mit Frist 7 Wo. ein neuer Antrag gestellt werden 2. s. 1. 3. Nein. Wenn überhaupt, nur in TZ. Der Antrag ist verbindlich, es sei denn, der KV wird arbeitslos oder es tritt eine andere plötzliche wirtschaftl. Not ein Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...