Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich möchte die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber anmelden, denn ich werde in weniger als 3 Monaten Mami. Mein Mann und ich sind uns sicher, dass ich mindestens 1 Jahr in Elternzeit gehen möchte, evtl. auch 2, was wir von der Entwicklung des Kindes abhängig machen möchten, denn wir möchten ihn nicht zu früh in den Kindergarten abgeben, es sei denn, er liebt es dort zwischen anderen Kindern zu sein. Da ich nun meinen Arbeitgeber nun bald einen schriftlichen und verbindlichen(?) Antrag einreichen muss, wie lange ich in Elternzeit gehe, habe ich folgende Fragen: 1. Wenn ich mich jetzt für nur 1 Jahr festlege, dann aber merke, dass ich gerne noch ein weiteres Jahr bei meinem Kind bleiben möchte, kann ich dann wieder 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit, das 1. Elternjahr mit einem neuen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber auf ein 2. Jahr verlängern? Muss der Arbeitgeber diesem Antrag dann zustimmen und meinen Arbeitsplatz für mich ein weiteres Jahr bereithalten, obwohl ich zunächst nur 1 Jahr angemeldet hatte? 2. Was würden Sie mir unter Zugrundelegung meiner o.g. Überlegungen raten, soll ich lieber gleich 2 Jahre Elternzeit anmelden oder zunächst nur 1 Jahr? 3. Wie verhält es sich, wenn ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet habe, nach dem 1. Jahr jedoch schon feststelle, dass ich eigentlich wieder gerne arbeiten würde (wenn es z.B. finanziell nötig werden würde), ist der Arbeitgeber dann verpflichtet mich dann trotzdem schon nach dem 1. Jahr wieder zurückzunehmen? Für Ihre Rückantwort bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich. MfG
Hallo, 1. Einene Anspruch auf Verlängerung haben Sie nur, wenn Sie mind. 2 J. beantragen. Sonst muss mit Frist 7 Wo. ein neuer Antrag gestellt werden 2. s. 1. 3. Nein. Wenn überhaupt, nur in TZ. Der Antrag ist verbindlich, es sei denn, der KV wird arbeitslos oder es tritt eine andere plötzliche wirtschaftl. Not ein Liebe Grüsse, NB
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