Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich möchte die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber anmelden, denn ich werde in weniger als 3 Monaten Mami. Mein Mann und ich sind uns sicher, dass ich mindestens 1 Jahr in Elternzeit gehen möchte, evtl. auch 2, was wir von der Entwicklung des Kindes abhängig machen möchten, denn wir möchten ihn nicht zu früh in den Kindergarten abgeben, es sei denn, er liebt es dort zwischen anderen Kindern zu sein. Da ich nun meinen Arbeitgeber nun bald einen schriftlichen und verbindlichen(?) Antrag einreichen muss, wie lange ich in Elternzeit gehe, habe ich folgende Fragen: 1. Wenn ich mich jetzt für nur 1 Jahr festlege, dann aber merke, dass ich gerne noch ein weiteres Jahr bei meinem Kind bleiben möchte, kann ich dann wieder 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit, das 1. Elternjahr mit einem neuen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber auf ein 2. Jahr verlängern? Muss der Arbeitgeber diesem Antrag dann zustimmen und meinen Arbeitsplatz für mich ein weiteres Jahr bereithalten, obwohl ich zunächst nur 1 Jahr angemeldet hatte? 2. Was würden Sie mir unter Zugrundelegung meiner o.g. Überlegungen raten, soll ich lieber gleich 2 Jahre Elternzeit anmelden oder zunächst nur 1 Jahr? 3. Wie verhält es sich, wenn ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet habe, nach dem 1. Jahr jedoch schon feststelle, dass ich eigentlich wieder gerne arbeiten würde (wenn es z.B. finanziell nötig werden würde), ist der Arbeitgeber dann verpflichtet mich dann trotzdem schon nach dem 1. Jahr wieder zurückzunehmen? Für Ihre Rückantwort bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich. MfG
Hallo, 1. Einene Anspruch auf Verlängerung haben Sie nur, wenn Sie mind. 2 J. beantragen. Sonst muss mit Frist 7 Wo. ein neuer Antrag gestellt werden 2. s. 1. 3. Nein. Wenn überhaupt, nur in TZ. Der Antrag ist verbindlich, es sei denn, der KV wird arbeitslos oder es tritt eine andere plötzliche wirtschaftl. Not ein Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV