Hallo
Ich habe eine Frage bzgl. meines Arbeitsvertrages.
Ich bin nach meiner Elternzeit unseres ersten Kindes mit einer 30% Stelle wiedereingestiegen.
Diese 30% wurden bis zum 31.12.24 befristet, danach würde mein Vollzeitvertrag wieder greifen.
Wenn ich jetzt im September schwanger werden sollte und mein AG mich ins Beschäftigungsverbot schreiben sollte, bekomme ich dann ab dem 1.1.25 automatisch mein Vollzeitgehalt ausbezahlt oder bleibt der 30% Vertrag bestehen?
Vielen Dank im Voraus
von
Olva437
am 11.01.2024, 22:33
Antwort auf:
Was passiert, wenn mein befristeter Vertrag von 30% im BV ausläuft?
Hallo,
Sie bekommend en LOhn, den Sie ohne BV erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2024
Antwort auf:
Was passiert, wenn mein befristeter Vertrag von 30% im BV ausläuft?
Sie bekommen das, was sie ohne BV bekommen würden. Das wäre ab dem 01.01.2025 ihr VZ-Gehalt.
Bedenken sie, dass ihr AG ihnen sofort oder zu jeder Zeit eine mutterschutzkonforme Tätigkeit geben kann und diese müssen sie in VZ ausüben. Wenn das mit der Betreuung des 1. Kindes geht, sehr gut. Wenn nicht, dann sollten sie mit ihrem AG vorab in Kontakt treten und um einen reguläre Arbeitsvertrag in TZ bitten. Denn wenn das BV aufgehoben wird und sie dann nicht VZ arbeiten können kann ihr AG das als Grund nehmen, um das BV anzufechten. Das bedeutet, dass er es bei der Krankenkasse meldet und die prüft, ob eine VZ-Tätigkeit überhaupt möglich gewesen wäre. Wenn nicht kann gefordert werden, dass sie alles was sie in der Zeit an Geld erhalten haben sie zurück zahlen müssen. Ihr AG kann sie deswegen kündigen. Das hat dann auch Nachteile für das EG für das 2. Kind.
von
Ani123
am 12.01.2024, 10:39
Antwort auf:
Was passiert, wenn mein befristeter Vertrag von 30% im BV ausläuft?
Ganz vielen Dank für die Antwort, das erste Kind wäre tatsächlich durch Krippe und Oma und Opa Vollzeit untergebracht.
Das selbe wäre ja auch der Fall, wenn ich bis Ende Dezember meine Elternzeit verlängern würde, zwischenzeitlich Teilzeit in Elternzeit arbeiten würde und die Elternzeit würde dann zum 31.12.24 auslaufen.
Und dann greift mein Vollzeitvertrag.
Wäre dann ja wahrscheinlich das selbe wie in dem anderen Beispiel, richtig?
Liebe Grüße
von
Olva437
am 12.01.2024, 11:55