Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was passiert,wenn der befristete Vertrag ausläuft?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was passiert,wenn der befristete Vertrag ausläuft?

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Liebe Fr. Bader, Ich befinde mich noch bis Ende August in EZ. Ab September möchte ich bei einer neuen Arbeitsstelle anfangen. Nun bin ich wieder schwanger und mein neuer Chef würde mich trotzdem nehmen. Der Vertrag ist allerdings zunächst befristet auf ein Jahr und läuft dann Sept. 2014 aus. Da wäre mein Kind dann ca. 6 Monate. Was passiert dann? Wie ist das dann mit Krankenversicherung usw. Was für Möglichkeiten bleiben mir? Muss ich mich 3 Monate vor auslaufen beim Arbeitsamt melden, also im Juni 2014? Oder kann der Arbeitgeber den Vertrag verlängern? Liebe Grüße und vielen Dank Anne M.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in EZ? Sie müssen sich auf jeden Fall beid er Agentur für Arbeit melden. ArbGeld 1 bekommen Sie, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügun stehen. Also nach der EZ Liebe Grüsse NB


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