Anna_1982_2016
Hallo Frau Bader, ich befinde mich für insgesamt zwei Jahre in Elternzeit. Nach 12 Monaten Elternzeit möchte ich in Teilzeit (25 Std. an 4 Tagen) wieder arbeiten. Hier meine Fragen: 1. Was mache ich mit meinem Resturlaub? Am liebsten würde ich die Urlaubstage vor Beginn der Teilzeittätigkeit nehmen. Meine Elternzeit möchte ich dafür aber ungerne beenden. Kann man die Elternzeit unterbrechen, also Urlaub nehmen und anschließend wieder in Elternzeit mit Elternteilzeit sein? Wenn ja, wie geht das formell? Oder können die Urlaubstage, die aus einer Vollzeit-Tätigkeit stammen, an die Teilzeitarbeit angepasst werden? Wie vielen Urlaubstage wären das in Teilzeit bei 9 Urlaubstagen aus der Vollzeit-Arbeit? 2. Was würde mit meinem Resturlaub passieren, wenn ich während der aktuellen Elternzeit erneut schwanger werden würde, von der ersten Elternzeit also in den nächsten Mutterschutz und die nächste Elternzeit gehen würde? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Beste Grüße, Anna
Hallo, 1. problem ist, dass der Urlaub in VZ ausgezahlt wird - und dann sind Sie nicht in EZ 2. Kann man aufheben Liebe Grüße NB
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Liebe Frau Bader, Minijob in Elternzeit bei gleichem Arbeitsplatz. Mein Resturlaub vor Elternzeit bleibt trotz Minijob in Elternzeit unberührt? Dieser folgenden Satz im Gehaltsnachweis: "Nicht genommener Urlaub verfällt, sofern keine rechtlichen Ausnahmeregelungen zugrunde liegen“ Ist meine Elternzeit eine rechtliche Regelung bzgl. Re ...
Hallo Frau Bader, seit September 2023 gehe ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Meine Elternzeit läuft noch bis Februar 2025. Nun hat mir meine Personalsachbearbeiterin mitgeteilt, das ich meinen Resturlaub von vor der Elternzeit (aus meiner Vollzeit) bis Ende nächsten Jahres(Ende 2024) nehmen muss. Ist das Rechtens? Demnach habe ich ja Nacht ...
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Sehr geehrte Frau Bader , am 21.05.2024 würde ich gerne nach einjähriger Elternzeit wieder 10 Stunden die Woche arbeiten gehen. An zwei Tagen die Woche. Vor der Geburt arbeitete ich 30 Stunden an insgesamt 5 Tagen in der Woche. Nun ist es so, das ich aufgrund von noch nicht genommenem Urlaub vor der Schwangerschaft und dem dann folgendem B ...
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Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
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