Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was ist wenn ich in der Elternzeit wiederschwanger werde?

Frage: Was ist wenn ich in der Elternzeit wiederschwanger werde?

sun2018

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Hallo Meine Elternzeit geht bis zum 09.04.19 , was passiert wenn ich in dieser Zeit Schwanger werde? Elterngeld bekomme ich bis november 2018. Könnte ich dann meine Elternzeit beenden und in mutterschutz gehen, wüdre ich dann Mutterschaftsgeld bekommen ? Oder schon ab bekanntsein der SS? Viele Grüße Sun2018


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


mellomania

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auf einen tag vor beginn des neuen mutterschutzes beenden um volles mutterschaftsgeld zu bekommen. sollte dein mutteschutz NACH ende der elternzeit beginnen, musst du entweder arbeiten bis der neue mutterschutz beginnt, da empfiehlt sich eben vollzeit, um auch da volles mutterschaftsgeld zu erhalten ODER du verlängerst die elternzeit bis auf einen tag vor dem neuen mutterschutz, dann erhälst du auch volles mutterschaftsgeld.


Mitglied inaktiv

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Ist nicht die Antwort zur Frage aber die Planung wirkt sich ungünstig aufs nächste EG aus. Bg


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