jojo80
Hallo ich bin Erzieherin und gerade hab ich Beschäftigungs Verbot und gehe jetzt im Dezember im Mutterschutz. Ich habe schon mit mein Arbeitsgeber gesprochen das ich danach ein Jahr Elternzeit nehme. Da ich die Stellvertretende Einrichtungsleiterin war und Grulpeleitung hab ich ein vetrag in S7stufe 2 davon 10 Prozent leirungsaufgaben für die Stellvertretung und S8 stufe 2. 90 Prozent für Gruppeleitunng gesamt 100 Prozent. Nun hab ich erfahren das die jetzige Stellvertretende Einrichtungsleitung nicht Befristung hat für meine Stelle sondern normalen vetrag und das sie die Stelle behält auch wenn ich zurück gehe und ich diese Position nicht mehr hab ist sowas erlaubt? Musste nicht mein Arbeitsgeber bis ich zurück gehe erstmals befristet die Stelle und für mich frei haben? Die Gruppeleitunng haben zu jemand andere gegeben..., was auch nicht sicher ist ob ich diese Position wieder bekomme.., was ist wenn ich nicht 100 Prozent wieder arbeiten möchte verliere ich beide Positionen? Ich habe ein unbefristetes arbeitsvetrag...., wie sieht es aus für mich nach Elternzeit?
Hallo, das kommt darauf an, was im Vertrag steht und ob die Aufgaben in TZ zu bewältigen sind Liebe Grüsse, NB
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