Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was ist mit meinem Urlaub?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was ist mit meinem Urlaub?

Mitglied inaktiv

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Guten Morgen Frau Bader! Mir geht es heut um meinen nicht genommenen Urlaub.Und zwar bin ich jetzt am Anfang des zweiten Erziehungsjahres und muß nächstes Jahr im Mai wieder anfangen.Ich wollt jetzt gern mal wissen was mit meinem übriggebliebenen Urlaub passiert,hatte das Jahr wo ich schwanger wurde nur vier Tage Urlaub und was ist mit dem Rest???Ich muß dazu sagen das mein Chef mich später kündigen wird da wir im Streit auseinander gegangen sind. Achso,hab gleich noch eine Frage.Mein Chef ist ja verpflichtet mich noch drei Monate einzustellen oder?(bin Floristin)Es geht nämlich darum das ich normalerweise ab dem 28.05.2007 wieder arbeiten müßte,aber wir erst einen Kindergartenplatz ab dem 01.07.07 haben,was passiert in der zwischenzeit? Vielen lieben Dank im vorraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Den Urlaub können Sie nach der Ez nehmen, ein Anspruch auf Auszahlung besteht nur bei Beendigung des Vertrages 2. Wenn Sie nach der EZ nicht antreten können, ist das Ihr Problem. Eine Verlängerung über 3 J. hionaus ist nicht möglich. Sie können sich mit dem AG einigen, den Resturlaub bzw. neuen Urlaub zu nehmen oder unbezahlten Urlaub. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Den Urlaub bis zum Ende des MuSchu geht nicht verloren, sondern wird bis nach der EZ "aufgehoben". Kündigen kann dein AG Dir am ersten Tag nach der EZ gemäß dem Arbeitsvertrag. Bis zum Ende der Kündigungsfrist muß er Dich allerdings entlohnen (und ggf. beschäftigen). Viele Grüße Désirée


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