Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was ist mein Alturlaub von vor der Elternzeit wert?

Frage: Was ist mein Alturlaub von vor der Elternzeit wert?

Ninas22

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe aus der Zeit vor meiner Elternzeit noch 6 Resturlaubstage aus meiner Vollzeit mit 40 Stunden. Derzeit arbeite ich Teilzeit in meiner Elternzeit mit 16 Stunden die Woche auf 3 Tage aufgeteilt. Somit ca. 5,33 Stunden im Schnitt pro Tag. Ich dachte das meine Resturlaubstage jeweils 8 Stunden wert sind und ich somit nur 2 Tage Urlaub aus meinem alturlaub für eine Woche Urlaub nehmen muss. Meine Firma meint aber allerdings das meine alten Urlaubstage nur noch 5,33 Stunden wert sind und ich somit für eine Woche Urlaub auch 3 Tage Urlaub nehmen muss. Ich muss dazu sagen das ich den Urlaub vor meinem Mutterschutz nicht nehmen durften weil es personell nicht darstellbar war. Wie ist hier die Rechtslage? Sind meine alten Urlaubstage tatsächlich nur noch 5,33 Stunden wert und keine 8? Den Urlaub möchte ich mir nicht auszahlen lassen. Das wurde mir mit 8 Stunden pro Tag angeboten. Vielen Dank und liebe Grüße Janina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Bundesurlaubsgesetz berechnet den Urlaub nicht nach Stunden , sondern nach Tagen, die aber im Verhältnis zur Woche gesetzt werden (§ 3 Abs. 1 und 2 BUrlG). Also Dreisatz.Der Arbeitgeber hat Recht. Lesen Sie hier mit Beispielen: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-urlaub-13-urlaubsanspruch-bei-wechsel-von-vollzeit-in-teilzeit-waehrend-des-urlaubsjahrs-vor-dem-wechsel-wurde-noch-kein-urlaub-genommen_idesk_PI42323_HI2583259.html Liebe Grüße NB


roza_soza

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Bei mir läuft es so, dass ein Urlaubstag weiterhin ein Urlaubstage ist, auch wenn die täglichen Stunden weniger sind, aber ich werde für diese Tage Vollzeit bezahlt. Wenn ich in einem Monat mit 30 Tagen 7 Tage Resturlaub nehme bekomme ich diese 7 Tage (plus das Wochenende dazwischen, falls am Stück genommen) Vollzeit bezahlt und die anderen Tage dann eben Teilzeit.


Felica

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In VZ erworbener Urlaub muss auch in VZ gewertet werden, dein AG muss also mit 8 Std rechnen.


mellomania

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wenn du ihn in vollzeit erworben hast, ist er vollzeit wert. also 8 stunden. auszahlen geht eh nicht, nur bei beendigung des vertrages. du kannst ihn bis zum ende des folgejahres der rückkehr aus der elternzeit nehmen. oder eben im dreisatz runterrechnen damit er auf die tz passt.wenn der chef damit einverstanden ist


MamavonMia123

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Felicia und Mello: Habt ihr dazu irgendeinen Nachweis? Gesetzestext, Fall etc? Mein AG sieht das nämlich auch anders.. Das ist schon länger ein Streitthema.. Danke


Mitglied inaktiv

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Hat der Beschäftigte im Jahr des Antritts der Elternzeit den zustehenden (Rest-)Urlaub nicht vollständig erhalten, wird der Urlaub auf die Zeit nach Rückkehr aus der Elternzeit übertragen. Der Arbeitgeber hat den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG). Schließt sich an die erste Elternzeit eine weitere Elternzeit an, so verfällt der Urlaub nicht. Der Beschäftigte nimmt den Urlaubsanspruch zeitlich unbefristet in eine zweite und weitere Elternzeit mit.


MamavonMia123

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Hallo Gernemama, das ist schon klar, aber was wenn der Vertrag nach der EZ dauerhafte auf TZ geändert wird oder man in beidseitigem Interesse den Urlaub noch in TZ in EZ nehmen möchte.


mellomania

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dann wird im dreisatz umgerechnet


MamavonMia123

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Danke Mello, sehe ich auch so, mein AG und seine Rechtsberatung allerdings nicht.. Die beharren darauf, dass ein Urlaubstag ein Urlaubstag sei und es völlig egal ist wie viele Stunden dann geleistet wurden.. daher suche ich nach einer Vorlage zur Argumentation. Fraglich allerdings, ob der AG das auch so sähe, wenn ich TZ Urlaubstage in VZ nehmen wollte... Aber sorry, das ist nicht mein Ausgangspost...


mellomania

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wie wirst du den tag bezahlt wenn du urlaub hast? wenn du urlaub aus vollzeit nimmst, muss er dir den tag vollzeit bezahlen. wenn du tz urlaub nimmst, erhälst du tz gehalt. vollzeiturlaub kannst du im dreisatz auf tz umrechnen, dann hast du mehr frei, erhälst in der summe aber das gleiche als wenn du vollzeit genommen hättest. ich verstehe nicht warum AG da nicht informiert sind. der urlaub hat einen WERT. genauso wie überstundenfrei.


MamavonMia123

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Danke, Mello, genauso sehe ich das ja auch.. aber wo steht sowas? Wie gesagt, mein AG argumentiert: der Urlaub dient der Erholung. X Tage frei stehen mir zu, diese Tage bekomme ich. Unabhängig davon wie viele Stunden ich arbeite und somit auch unabhängig davon wieviel ich an den Tag verdiene/ verdient hätte...


Feuerschweifin

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https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/themen/beitrag/ansicht/urlaub/wie-werden-alte-urlaubsansprueche-berechnet-wenn-ich-meine-arbeitszeit-aendere/details/anzeige/?type=999&cHash=502bd84a54e2663a9fe12745c52a9ea0


MamavonMia123

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Danke, Feuerschweifin!


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