Mitglied inaktiv
guten abend!! habe mal eine frage, und zwar habe ich mit meinen jetzt wieder freund (kindes vater)ein 4wochen altes kind. haben die vaterschaft schon beim jugendamt angegeben muss nur noch zum gericht,.. ich habe ja das alleinige sorgerecht meines sohnes, habe gehört das wenn der kindes vater angibt das er das kind jeden tag sehe und es sehen darf wann und wie lange er will,kann er dann das geteilte sorgerecht anfechten? ich möchte das sorgerecht alleine,da wir uns leider nicht so gut verstehen sind zwar zusammen aber nur aus angst das er beim jugenamt was macht das ich das kind enzogen bekomme,(er hat mir schon gedoht das er auch mit dem kleinen abhauen könnte oder das ich den kleinen einfach vor seiner türe gestellt habe und bin abgehauen und dies dem jugendamt und der polizei sagen würde)..er kommt mit dem kleinen überhaupt nicht klar,und der kliener ist nur am quatschen und so fühlt sich beim kindes vater nicht wohl möchte auch das ich ihn das kind alleine überlasse,..(habe jetzt nächste woche ein termin beim jugendamt wegen der beistandschaft)kann ich dort sagen das ich das sorgerecht alleine haben möchte!? was kann er alles machen wenn er zum jugendamt geht? was hat er noch für rechte? wozu bin ich verpflichtet?? danke im vorraus
Dem ist nichts hinzuzufügen...
Mitglied inaktiv
Jetzt aber mal ganz langsam. Der KV soll mal die Bälle flach halten und nicht so einen mist erzählen. Wenn du ihn nicht liebst, dann ab zum sozialamt, wohnung beantragen, zum jugendamt wegen Beistandschaft gehst ja schon. Dann zur Frauenberatung evtl bis du ne Wohnung hast ins Frauenhaus. Du musst doch um dich und deinen sohn bangen. Sorry aber nix wie weg.... Sag überall was er dir gedroht hat, damit es offenkundig ist und zu den Akten genommen wird. Ist er erstmal offiziell, dann kann er beim JA oder Gericht machen was er will. Denn er hat dann ne "Vorgeschichte" Das Sorgerecht anfechten, weiss ich nicht so genau, ich weiss nur, dass wenn er das gemeinsame sorgerecht will, du dem zustimmen musst, d.h es bedarf deiner unterschrift. Denke zwar schon, dass er das tun kann, aber ob er Chancen hat, bezweifle ich. Lass dich von dem A**** bloß nicht verunsicheren. Echt nicht. warte mal ab, was Fr. Bader rät und dann würde ich diese Geschicht offenkundig dem JA usw mitteilen. Vielleicht kannst du sogar einen einstweilige Verfügung erreichen oder zumindes eingeschränktes Umgangsrecht d.h. nur in Anwesenheit eines JA mitarbeiter oder dir usw... Wünsch dir gaaaaaaaaaaaaaanz viel Glück und passt auf euch auf!!!! LG andrea und noah
Mitglied inaktiv
Also, nur ganz kurz zur wichtigsten Sache - dem alleinigen Sorgerecht. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast DU das?! Wenn Ihr nicht verheiratet seid und Du nicht willst, dass aus dem alleinigen ein gemeinsames Sorgerecht wird, dann kann er überhaupt nichts machen, Dich also weder zu einer Untschrift noch zu sonstwas zwingen. Was mit dem Umgangsrecht ist, das steht auf einem anderen Blatt... denn da hat er schon gewisse Rechte (ist ja auch der Vater und jedes Kind hat ein Recht auf seinen Vater).
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