Julischna
Hallo kann mir jemand erklären was der Beschäftigungsverbot mit der Kinderbetreuung der eigenen anderen Kinder zu tun hat? Warum bekommt man kein Beschäftigungsverbot wenn die anderen Kinder keine Kinderbetreuung haben? Meine 3 j Tochter ist im Kindergarten und mein Sohn ist mit 2 J im Kiga angemeldet. Wie verläuft das wenn er keine Zusage bekommt? Was bedeutet dass die Kk stichprobenartig testet? Wie verläuft das ungefähr? Ich habe keinen Zusammenhang.. auch wenn meine Kinder alle betreut werden kann man doch nicht meine Kinder zum Ende des Tages von mir fern halten. Ins Bett bringen müsste ich sie doch sowieso.. Und komme so in Kontakt. oder wegen der Belastung? Wer kann mir bitte genauer erklären?? Was muss man beim beschäftigungsverbot genau wissen und was ist endscheidend dass man bekommt oder nicht bekommt? Danke und VG
Hallo, so ganz verstehe ich Ihren Post nicht. Sind Sie schwanger? Wieso will wer Ihre Kinder von Ihnen fernhalten? Warum brauchen Sie Informationen zum Beschäftigungsverbot, Sie stellen es doch nicht aus? Grundsätzlich kann man kein Beschäftigungsverbot bekommen, wenn es an der Kinderbetreuung mangelt. Dann muss man, wenn das jüngere Kind noch nicht drei ist und man die Möglichkeit hat, noch Elternzeit nehmen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Wenn du nicht schwanger wärst und keine Kinderbetreuung hättest könntest du auch nicht arbeiten gehen, deshalb gibt es kein Beschäftigungsverbot bei fehlender Kinderbetreuung. Es muss aber keine Tagesmutter oder Kita sein als Betreuung, wenn das Kind zu von der Oma betreut werden könnte in der Zeit hat man eine Betreuung. Und natürlich sollen deine Kinder nicht von dir ferngehalten werden.
Felica
Nicht fern halten. Das wäre Kontaktsperre. Aber Betreuungsmöglichkeit über die Zeit wo man normalerweise auch arbeiten würde. Hat man Dienst von 8.00 - 16.00 Uhr also über diese Zeit. So das du jederzeit wieder arbeiten kannst wenn kein Grund mehr für BV.
Mitglied inaktiv
Juristisch nennt sich das das Monokausalitätsprinzip. Es gilt nicht nur bei Beschäftigungsverboten sondern auch bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das Beschäftigungsverbot bzw. die Arbeitsunfähigkeit muss der einzige Grund sein, weshalb du deine Arbeitsleistung nicht erbringen kannst. Wenn du aus anderen, privaten Gründen deine Arbeitsleistung ohnehin nicht erbringen kannst, steht dir keine Lohnfortzahlung zu. Zum Beispiel, wenn du wegen Streiks nicht zur Arbeit kommen kannst, weil der ÖPNV lahmgelegt wäre, dann gilt das auch. Wenn du nicht zur Arbeit kommen kannst, weil du deine Kinder betreuen musst, hast du natürlich ebenfalls keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Julischna
Ich bin Erzieherin und hatte schon 2 mal Beschäftigungsverbot bei keiner ausreichenden immunität weil es trotz impfung nicht gegriffen hat 2 mal sogar und Frage mich nach dieser Information zu einer anderen Frage "Wenn du für die beiden größeren Kids keine Betreuung hast bekommst du eh kein Beschäftigungsverbot. Und wenn sie betreut sind dann nur anteilig für die Zeit, in der sie betreut sind, du also auch reell arbeiten gehen könntest." Wir planen ein 3. Kind. Da möchte ich alles berücksichtigen. Aus der Elternzeit raus, schwanger werden, Betreuung für mein älteres Kind habe ich und für mein 2.tes habe ich mit 2 Jahren angemeldet aber ob ich den brauche oder kriege weiß ich nicht. Kann sein dass ich auch ein 3. Mal Beschäftigungsverbot bekomme.. darf mich aber nicht darauf verlassen wie ich gelesen habe weil seit 2018 das mit dem Beschäftigungsverbot verschärft wurde.. Ich möchte wissen welche Möglichkeiten habe ich mit Elterngel Elternzeit Beschäftigungsvebot Tagesmutter oder Kiga Betreuung und all die Sachen... Aber am meisten interessiert mich gerade was Kinderbetreuung meiner eigenen Kinder mit Beschäftigungsverbot zu tun hat? Warum sollte ich es beim 3. Kind nicht auch bekommen nur weil vielleicht mein 2. Kind keine Zusage im Kiga hat oder Betreuung ? wenn ich Beschäftigungsverbot hätte und zuhause bin kann ich es nicht ausschließen wenn mein 2. Kind z.b Masern hätte und mein 3. Ungeborene anstecken würde? Oder ist der AG da raus und schützt sich dadurch und was bei mir daheim ist ist egal?? Zum Beispiel meine ich... Ich möchte alles planen und absichern.. Verstehen Sie mich vielleicht jetzt?
Rotkehlchen
Na, es wurde dir doch von den Vorschreiberinnen doch schon ausführlich erklärt, dass ein Beschäftigungsverbot nur dann in Frage kommt, wenn die Gefährung deiner Gesundheit bzw der des ungeborenen Kindes - in deinem Fall wegen des fehlenden Immunität - der EINZIGE Grund ist, aus dem du nicht arbeiten kannst. Wenn du für dein 2. Kind keine Betreuung hast - egal, ob durch Kita/Tagesmutter/Verwandte/sonstwen - könntest du ja so oder so nicht arbeiten gehen, egal ob die Tätigkeit eine Gefährdung für dich und/oder dein Ungeborenes darstellt oder nicht. Dann gäbe es also auf keinen Fall ein Beschäftigungsverbot.
Chantie
Das BV hat nichts mit einer möglichen Gefährdung deiner bereits geborenen Kinder zu tun. Bist du im BV bekommst du ja trotzdem dein Gehalt, ohne zu arbeiten. Ziel ist es die Gefährdung ( bei dir die fehlende Immunität ) so zu minimieren, dass du wieder arbeiten kannst - schließlich bekommst du ja auch Geld. Der Träger kann versuchen dir einen gefährdungsfreien Arbeitsplatz zu besorgen ( z.bsp. im Büro, Verwaltung ect.) Dort müsstest du dann arbeiten. Das wiederum könntest du nicht, wenn du für eines deiner Kinder keine Betreuung hast! Deshalb kein BV bei fehlender Betreuung!
Mitglied inaktiv
Inzwischen ist es sogar so, dass jeder Träger alle Umsetzmöglichkeiten ausschöpfen muss. Je nachdem wer der Träger ist, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Umsetzung. Die kommunalen Träger (Städte, Gemeinden) haben die meisten Möglichkeiten. Von Grundschulbetreuung bis Kindergartenverwaltung. Die kirchlichen Träger haben noch das Kindergartenbüro oder sogar Home Office. Wenn du umgesetzt wirst, brauchst du die Kinderbetreuung. Du musst bei einer erneuten Schwangerschaft immer davon ausgehen, dass du arbeitest. Falls nicht, sollte das eher die Ausnahme sein. Und um arbeiten zu können, brauchst du definitiv eine Kinderbetreuung für deine 2 Kinder.
Julischna
Danke jetzt verstehe ich es. Aber mir ist schon klar das man BV nicht bekommt weil man seine anderen Kinder betreuen will sondern nur dann wenn das ungeborene gefährdet ist. Bei mir wird es aber wahrscheinlich beim 3. Mal genau so sein. Was ich falsch verstanden habe war dass wenn ich keine Betreuung für meine Kinder bekomme, bekomme ich auch kein BV hat mich völligst irritiert. Weil was hat die Betreuung mit dem BV zu tun? Jetzt ist mir es aber klar wie es gemeint ist. BV bedeutet auch einfach ein Platzwechsel in einen sicheren Arbeitsplatz für mein ungeborenes. Und daher brauche ich die Betreuung für meine anderen Kinder seit Januar 2018 in jedem Fall.. So ist die Reihenfolge. Danke Und danke für die Info das Gemeinden ect. beim BV es jetzt seit 2018 verschärfen und alles ausschöpfen einen anderen Arbeitsplatz zu geben. Ich arbeite im Kiga und der Träger ist die Gemeinde . . Natürlich sollte ich mich nicht darauf verlassen daheim zu bleiben aber mit den Gedanken spielt man ehrlich gesagt wenn man es 2 mal schon erlebt hat. Jetzt muss ich natürlich wenn es verschärft wurde darauf achten das meine beiden kinder in jedem Fall einen Platz in der Kita haben dass falls ich trotz BV arbeiten muss sie betreut sind. Bis zu wie viel Stunden darf mich der AG einstellen wenn ich vorher VZ gearbeitet habe? Sorry für die Missverständnisse und danke
Mitglied inaktiv
Wenn dein Träger die Gemeinde ist, dürfte es kein Problem sein, dich alternativ einzusetzen. Du sprichst von einer Impfung die nicht angeschlagen haben soll. Wenn es um Masern geht, dann kannst du in der Schulbetreuung eingesetzt werden. Mumps kann nicht über Titer bestimmt werden, sondern es genügt die Impfung. Viele Bundesländer haben das Verfahren vereinfacht und bestimmen für MMR keine Titer mehr, sondern fordern nur die Impfung. Und die könntest du ja vor der nächsten Schwangerschaft auffrischen lassen. Dann hast du evtl gar kein Problem mehr mit fehlenden Immunitäten. Im Rathaus kann dich die Gemeinde ebenfalls einsetzen. Wenn du Vollzeit unter Vertrag stehst, darf und soll dich der Träger auch VZ einsetzen, je nach Bedarf.
Julischna
Alles klar danke dann weiß ich jetzt Bescheid. Die Impfung jedoch greift bei mir nicht. Ich habe mich vor der 1. Schwangerschaft gründlich in allen bereichen impfen lassen damit ich im Kiga abeiten kann. Dann wieder vor der 2.ten schwangerschaft. Jedoch hat es nicht gegriffen. Derzeit stille ich noch und in der Zeit lasse ich mich nicht impfen. Ich denke sobald ich abgestillt habe oder kurz bevor ich wieder arbeiten gehe frische ich es wieder auf. Mal gucken ob es dann greift. Ich denke wenn dann würde mich die Gemeinde im Rathaus einsetzen. Aber wir werden sehen. Danke für all die Infos und Antworten. Jetzt kann ich aber gut weiter planen und weiß was ich beachten muss. Vielen lieben Dank
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