bluebarry
guten tag...meine tochter wird am 26.03.15 ein jahr alt. biszu diesem zeitpunkt bekomme ich elterngeld..elternzeit habe ich für zwei jahre beantragt..in der zwischenzeit bin ich umgezogen und es ist mir in keinem fall möglich dort wieder anzufangen..demzufolge habe ich gekündigt (schreiben vom 5.02.15) zum nächstmöglichen zeitpunkt!!alg1 steht mir offiziell zu...wie verhält sich das aber in meinem fall?? ich könnte einen 400 euro job annehmen ...bekomme ich trotz dieser umstände wie dem umzug etc eine sperre..es ist mir ja wirklich nicht möglich zu meinem alten arbeitgeber zu gehen in zukunft und habe ich überhaupt anspruch auf alg 1? vielen dank
Hallo, Arbeitslosengeld 1 steht Ihnen nur zu, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - das Kind also betreut ist. Ob Sie eine Sperre bekommt hängt davon ab, warum Sie umgezogen sind. Lieber Grüße NB
Sternenschnuppe
Das kommt darauf an warum Du umgezogen bist. Familienzusammenführung mit dem Vater ? Dann könnte es ohne Sperre gehen. Wie groß ist die Entfernung zum Arbeitgeber gewesen jetzt ? ALG1 bekommst Du wenn Du Kinderbetreuung nachweisen kannst. In der anteiligen Höhe in der Du arbeiten kannst. Du musst das sofort beantragen sofern noch nicht geschehen.
mirala2015
Warum hast du gekündigt? Hätteste das zweite Jahr Elternzeit beim AG noch mitgenommen , da biste dann nämlich auch krankenvers. und hättest noch die 150€ betreungsgeld vom >Staat mit genommen! naja egal. jetzt musst du dich beim amt Arbeitslos melden ,wirst aber soweit ich weis 3 Monate gesperrt, bist aber wenigstens vers.! Frag doch mal ob du die Kündigung zuruck ziehen kannst , das du wieder in die Elternzeit kommst ?
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