Schlauchi
Liebe Frau Bader, mein Kind (2) war in der vergangenen Woche erkrankt (kein Corona), was Betreuung notwendig gemacht hat. Ich habe hierfür vom Kinderarzt die "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" erhalten (04.04. - 08.04.). Nun habe ich es während dieses Zeitraums geschafft, mich bei meinem Kind anzustecken und bin selbst vom 07.04. - 13.04. arbeitsunfähig, die AU liegt meinem AG vor. Nun ist mein Ansprechpartner in der Personalabteilung der Meinung, das Kinderkrankengeld ginge vor, meine AU würde erst zum 09.04. greifen, für den 07./08. müsse ich Krankengeld beziehen. Außerdem hätte mein Hausarzt mich für den 07./08. nicht arbeitsunfähig schreiben dürfen, ich sei ja aufgrund der Erkrankung des Kindes eh nicht arbeitsfähig gewesen. Ist das so korrekt? Das Kind ist außerdem weiterhin krank. Nun könnten wir beide fiebernd und hustend gemeinsam auf der Couch liegen - wenn Kinderkrankengeld allerdings vor AU geht, müsste ich entsprechend eine neue Bescheinigung zur Erkrankung des Kindes einholen. Oder kann ich einfach meine AU laufen lassen und krank mit meinem kranken Kind zu Hause bleiben (ich bin mit fiebriger Erkältung zwar nicht arbeitsfähig, kann aber trotzdem mein ebenfalls krankes Kind betreuen)?
Hallo, Sofern für den Elternteil während des Zeitraums des Kinderkrankengeldes wegen eigener Erkrankung Arbeitsunfähigkeit attestiert wird, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld, sondern ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld nach § 44 SGB V. Liebe Grüße NB
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