Hallo Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elterzeit für 1 Jahr bis April 2014 - mein befristeter Vertrag läuft am 30.06.2014 aus. Mein AG hat mir mitgeteilt, dass er mich auf meiner bisherigen Stelle nicht mehr haben möchte und er mir demnächst in einem Gespräch Alternativen anbieten möchte. Ich habe nun schon mehrfach hier gelesen, dass diese Alternativen gleichwertig sein müssen zu meinem bisherigen Job - aber was bedeutet das genau (außer dem gleichbleibenden Gehalt)? Welche Parameter muss mein AG da noch berücksichtigen oder auch nicht (bisherige Entfernung zum Wohnort, Arbeitszeit, Einsatzgebiet - dazu muss ich sagen, dass ich leider einen nur sehr allgemein gehaltenen Arbeitsvertrag habe)? Muss ich diese Alternativen annehmen? Aus welchen Gründen dürfte ich sie ausschlagen? Was wäre die Konsequenz, wenn ich es ausschlage? Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Hallo, im Vertrag muss doch was zur Art der Stelle und dem Einsatzort stehen? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die Gleichwertigkeit bezieht sich wenn dann nur auf die Zeit die Du noch in dem Unternehmen angestellt bist. Wennich es richtig lese dann also von April bis Ende Juni 2014. Alles was danach kommt ist so oder so Verhandlungssache zwischen Euch. Gleichwertig bedeutet dass Du z.B. nicht weniger verdienen darfst aufgrund einer eventuell minderen Tätigkeit. Auch darf er Dich nicht vom Abteilungsleiter zur Putzfrau machen. Grundsätzlich ist es eine Frage was im Arbeitsvertrag steht. Ein Anrecht auf die exat gleichen Tätigkeiten hat man nur wenn man diese expliziet im AV stehen hat. Genauso verhält es sich beim Einsatzort. Ist dieser explizit im AV vermerkt? Dann darf er Dich auch nur dort einsetzen. Wenn Du allerdings drinstehen hast dass Dein AG Dich nach Bedarf im Unternehmen einsetzt, dann kann dies auch bedeuten dass Du von Hamburg nach München 'versetzt' werden kannst. Bei den Arbeitszeiten ist es genauso - was steht im AV. Ausschlagen, naja, letztlich bleibt Dir dann nur die Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag wenn Du Deinen Vertrag nicht erfüllen kannst oder willst. Letztlich Aussagen zu treffen ohne Deinen AV zu kennen ist sehr schwer bis unmöglich. LG Sabine
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch reichlich Urlaub von vor meiner Elternzeit übrig. (Fast 60 Tage). Vor 2 Wochen habe ich angefangen "Teilzeit in Elternzeit" zu arbeiten und dies geht bis zum 02.01.2027 so. Das Datum und die Teilzeit habe ich extra so gewählt, damit ich den restlichen Resturlaub dann über 2 volle Jahre (2027 & 2028) abbauen k ...
Die letzten 10 Beiträge
- BU Rente während Elternzeit
- Verschiebung Mutterschutz durch freiwillige Arbeit und Elterngeld
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV