Diamond2014
Hallo Frau Bader, Ich habe vor meiner Elternzeit in teilzeit gearbeitet.ich habe ein jahr Elternzeit beantragt nun ist sie bald zu Ende und ich möchte gerne wieder arbeiten aber mein Arbeitgeber möchte dass ich mein elternzeit um ein Jahr verlängere und dann elternzeit in teilzeit arbeite. Meine Frage ist ob das sinnvoll ist? Wie ist es wenn ich in der zeit wieder schwanger werde finanziell?bekomme ich dann auch soviel wie jetzt oder weniger wenn ich meine elternzeit verlängere? Welche Vorteile hab ich dann? Mfg
Hallo, ja, das ist sinnvoll. Zum einen wegen des Kü-Schutzes, zum anderen haben Sie vllt. auch bessere Karten bei dem Übergang in den alten Vertrag (bzgl. TZ) Liebe Grüße NB
Lina_100
Hallo, Der klare Vorteil ist der Kündigungsschutz. Sie müssen natürlich so bezahlt werden wie vorher auch. Der Vertrag muss auf die Elternzeit befristet sein, ohne Ihren ursprünglichen Vertrag zu beenden. LG
Diamond2014
Danke für die Antwort! Ich habe so oder so ein Kündigungsschutz da hab ich keine Bedenken.Dennoch interessiert mich der unterschied zwischen nach Beendigung der Elterzeit zu arbeiten und verlängertes Elterzeit in Teilzeit? Und was ist wenn ich dann in der zeit wieder schwanger werde? Oder möchte mein Arbeitgeber einfach dass ich erst mal 2 jahre nicht schwanger werde weil man muss ja vor der Schwangerschaft 12 mon gearbeitet haben um Geld zu beziehen.
Mitglied inaktiv
Wenn man nicht vor hat mehr als 30 Std die Woche zu arbeiten, dann sollte man das, wenn man die Möglichkeit hat, immer innerhalb der Elternzeit machen. Riesen Vorteil ist halt Kündigungsschutz, den man bei normaler Teilzeit nicht hat. Beneidenswert wenn ein AG das von selbst vorschlägt, der hat nämlich am meisten dabei zu verlieren. Und, auf eine mögliche Schwangerschaft hat das gar keinen Einfluss. Wie auch, es ist und bleibt ja Teilzeit. Anders wäre es, wenn man lieber wieder Vollzeit arbeiten möchte und der Ag sagt, nee ist nicht, mach mal nur Teilzeit. Aber die Option steht hier ja nicht zur Debatte. Zum neuen Mutterschutz müsste dann ja auch nicht der Teilzeitvertrag beendet werden, weil eh kein Vollzeit besteht. Das wäre noch wichtig gewesen wegen Mutterschaftsgeld. So aber gibt es halt, wie beim ersten Kind auch, das Mutterschaftsgeld anhand der Teilzeit. Und selbiges gilt dann auch beim Elterngeld.
Mitglied inaktiv
Du musst nicht 12 Monate gearbeitet haben. Da hast Du was falsch verstanden. Auch ohne das du einen Tag gearbeitet hast, bekommst du Elterngeld. Nur, dann wird es halt nicht mehr als der Mindestsatz. Will man aber das gleiche Elterngeld beim 2ten Kind haben wie beim ersten, muss man entweder sofort wieder schwanger werden so das das 2te Kind auf die Welt kommt wenn das erste etwa 15 Monate alt ist. Oder aber man sollte dann 12 Monate arbeiten wenn man erst wieder nach dem 1ten Geburtstag von Kind1 anfängt. Da ist es aber egal ob Teilzeit, oder Teilzeit innerhalb der Elternzeit. Nur wer einen Vollzeitvertrag hat, dann aber innerhalb der Elternzeit nur Teilzeit arbeitet - und so auch weniger verdient - würde dann weniger Elterngeld beim 2ten Kind bekommen. Aber das trifft bei dir ja nicht zu.
Diamond2014
Dankeschön vielen dank jetzt hab ich klarheit. Man kommt da echt durcheinander bei den ganzen Regelungen :-) schönen abend euch noch.
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