Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann wieder schwanger werden damit Gehalt auf Elterngeld angerechnet wird?

Frage: Wann wieder schwanger werden damit Gehalt auf Elterngeld angerechnet wird?

Tusik87

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Hallo Zu mir: Ich habe eine Tochter die am 14.10.16 geboren ist, bin jetzt ein Jahr in Elternzeit. Vor der Schwangerschaft war ich angestellt und hatte einen befristeten Vertrag der bis Juni16 ging. Ab Juli war ich arbeitslos bis September und danach in Mutterschutz. Wir möchten jetzt gerne noch ein drittes Kind und würden gerne wissen, wenn ich im September noch schwanger werden würde ob das Gehalt was ich vor der Schwangerschaft verdient hatte noch anteilig an das Elterngeld angerechnet wird? Dankeschön


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Ausgeklammert werden die Monate, in denen Sie bis zum 14. Lebensmonat des vorherigen Kindes Elterngeld bekommen haben. Um das volle Elterngeld zu bekommen wie beim ersten Kind, müssten Sie also mindestens diese Zeit wieder voll gearbeitet haben. Liebe Grüße NB


malini

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Die Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen ja mit 0 Euro. Das heißt, es werden wahrscheinlich 3-4 Monate altes Gehalt, wenn es im September klappt, der neue Mutterschutz im Mai beginnt und ich mich nicht verrechnet hab. Arbeitest du denn ab Oktober wieder? Sonst gehen ab November auch alle Monate bis zum neuen Mutterschutz mit 0 Euro ein...


Tusik87

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Ok habe ich schon so gedacht, wenn mein alter Chef mich wieder nimmt gehe ich arbeiten. Wir hatten nur überlegt jetzt zu planen, dann könnte ich mich nach der Schwangerschaft und Elternzeit wieder richtig auf die Arbeit konzentrieren. Wäre mir unangenehm wenn ich arbeiten gehe und dann wieder schwanger werde


Tini_79

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Wieso hast du Elternzeit ohne Arbeitgeber? Dein Kind doch schon bald ein Jahr alt - du müsstest bereits schwanger sein, um einige Monate mit EG- Bezug auszuklammern.


Tini_79

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Ach stimmt, malini hat recht bzgl der Ausklammerung, eine Schwangerschaft dauert ja gar nicht 12 Monate :-)


Tusik87

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Bin bei keinem AG in Elternzeit, habe dem Arbeitsamt gesagt das ich ein Jahr Elterngeld beantrage und danach wieder arbeiten gehen möchte. Jetzt möchten wir aber keinen zu großen Abstand zu der kleinen haben und wollten ab September mal probieren schwanger zu werden. Was ist eine Ausklammerung ? Das heißt wenn es im September klappen würde dann würde ich kein Mutterschaftsgeld von der AOK bekommen und auch das Elterngeld wäre 300€?


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